Busfahrer Gehalt 2026: Was du nach Region, Tarif und Erfahrung verdienst
Amtliche Zahlen für alle Bundesländer und Großstädte, Tarifwerte von Verkehrsbetrieben und privaten Busfirmen sowie Zuschläge, die dein Netto erhöhen.
Nur allgemeine Information – wir bieten keine Rechtsberatung an. Hinweis
Das Wichtigste in Kürze
- Busfahrer verdienen in Vollzeit im Median 3.733 € brutto im Monat, die mittlere Hälfte liegt zwischen 3.403 € und 4.118 € (Entgeltatlas der BA, Stichtag 31.12.2025).
- Am meisten zahlen Baden-Württemberg (4.135 €) und Stuttgart (4.467 €), am wenigsten Rheinland-Pfalz (3.526 €). Ein Ost-West-Gefälle gibt es kaum.
- Kommunale Verkehrsbetriebe zahlen nach TV-N, etwa in NRW ab 3.215,44 € (EG 5), private Busfirmen in Bayern ab 2.929,85 € im ersten Jahr.
- Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind nach § 3b EStG steuerfrei und erhöhen dein Netto deutlich.
- Busfahrer ist laut Bundesagentur für Arbeit ein Engpassberuf. Das stärkt deine Verhandlungsposition beim Wechsel.
Als Busfahrer verdienst du in Vollzeit im Median 3.733 € brutto im Monat. Das zeigt der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit mit Stichtag 31.12.2025. Die mittlere Hälfte aller Fahrer liegt zwischen 3.403 € und 4.118 €. Ob du eher unten oder oben landest, entscheidet vor allem dein Arbeitgeber: Kommunale Verkehrsbetriebe zahlen nach dem Tarifvertrag Nahverkehr (TV-N), private Busunternehmen nach eigenen Landestarifen oder frei. Dazu kommen Region, Zuschläge und Sonderzahlungen. In diesem Ratgeber findest du alle Zahlen mit Quelle und Stand, damit du dein Angebot oder deinen Lohnzettel sicher einordnen kannst.
Busfahrer Gehalt 2026: Die amtlichen Zahlen
Die verlässlichste Quelle für Gehälter in Deutschland ist der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Er wertet die Meldungen der Arbeitgeber zur Sozialversicherung aus, also echte Gehälter statt Selbstauskünfte. Gezählt werden sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte. Busfahrer stehen dort in der Berufsgattung „Bus- und Straßenbahnfahrer/innen – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ (KldB 52132). Straßenbahnfahrer sind also mitgezählt.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Median (die Hälfte verdient mehr, die Hälfte weniger) | 3.733 € |
| Unteres Viertel verdient weniger als | 3.403 € |
| Oberes Viertel verdient mehr als | 4.118 € |
| Datenbasis | 125.314 Vollzeitbeschäftigte |
| Stichtag | 31.12.2025 |
Wichtig für den Vergleich mit deinem eigenen Lohnzettel: Steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind bei einem Grundlohn bis 25 € pro Stunde auch beitragsfrei in der Sozialversicherung (§ 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung). Sie fließen deshalb in aller Regel nicht in diese Statistik ein. Wer viele Spät-, Nacht- und Wochenenddienste fährt, hat am Monatsende oft mehr als den Median. Teilzeitkräfte sind in den Zahlen ebenfalls nicht enthalten.
Gehalt nach Bundesland und Großstadt
Zwischen dem bestbezahlten und dem schlechtestbezahlten Bundesland liegen 609 € im Monat. Spitzenreiter ist Baden-Württemberg mit 4.135 € Median, Schlusslicht Rheinland-Pfalz mit 3.526 €.
| Platz | Bundesland | Median | Mittlere Hälfte |
|---|---|---|---|
| 1 | Baden-Württemberg | 4.135 € | 3.686–4.558 € |
| 2 | Hamburg | 3.905 € | 3.621–4.141 € |
| 3 | Berlin | 3.781 € | 3.538–3.982 € |
| 4 | Nordrhein-Westfalen | 3.766 € | 3.461–4.182 € |
| 5 | Thüringen | 3.765 € | 3.494–4.139 € |
| 6 | Hessen | 3.743 € | 3.423–4.139 € |
| 7 | Bayern | 3.737 € | 3.333–4.145 € |
| 8 | Saarland | 3.690 € | 3.402–4.084 € |
| 9 | Bremen | 3.687 € | 3.438–4.169 € |
| 10 | Schleswig-Holstein | 3.656 € | 3.352–3.924 € |
| 11 | Sachsen-Anhalt | 3.592 € | 3.341–3.805 € |
| 12 | Sachsen | 3.582 € | 3.367–3.813 € |
| 13 | Mecklenburg-Vorpommern | 3.566 € | 3.348–3.822 € |
| 14 | Niedersachsen | 3.541 € | 3.161–3.910 € |
| 15 | Brandenburg | 3.537 € | 3.320–3.867 € |
| 16 | Rheinland-Pfalz | 3.526 € | 3.261–3.867 € |
Auffällig: Ein klares Ost-West-Gefälle gibt es bei Busfahrern nicht. Thüringen liegt mit 3.765 € vor Bayern, und Niedersachsen sowie Rheinland-Pfalz liegen hinter allen ostdeutschen Ländern. Niedersachsen hat mit 3.161 € sogar das niedrigste untere Viertel bundesweit. Das unterscheidet Busfahrer von vielen anderen Berufen, in denen der Osten deutlich zurückliegt, etwa beim Durchschnittsgehalt in Deutschland.
In den Großstädten liegt das Gehalt meist über dem Landesschnitt. Stuttgart ist ein Sonderfall: Dort verdient selbst das untere Viertel der Fahrer (4.249 €) mehr als das obere Viertel bundesweit (4.118 €).
| Großstadt | Median | Mittlere Hälfte |
|---|---|---|
| Stuttgart | 4.467 € | 4.249–4.674 € |
| München | 4.053 € | 3.719–4.376 € |
| Köln | 3.984 € | 3.623–4.311 € |
| Essen | 3.976 € | 3.641–4.432 € |
| Frankfurt am Main | 3.928 € | 3.642–4.392 € |
| Dortmund | 3.814 € | 3.516–4.197 € |
| Hannover | 3.785 € | 3.540–4.164 € |
| Düsseldorf | 3.758 € | 3.567–4.142 € |
| Nürnberg | 3.754 € | 3.394–4.063 € |
| Leipzig | 3.711 € | 3.443–4.020 € |
| Dresden | 3.699 € | 3.536–4.098 € |
Kommunal oder privat: Was die Tarifverträge zahlen
Der größte Hebel für dein Gehalt ist die Frage, für wen du fährst. Kommunale Verkehrsbetriebe und Stadtwerke zahlen fast überall nach einem Tarifvertrag Nahverkehr (TV-N), den es für jedes Bundesland gibt. Private Busunternehmen haben eigene Landestarife mit ver.di oder zahlen frei. Die folgenden Werte sind Monatsentgelte in Vollzeit. Welche Entgeltgruppe für dich gilt, steht in deinem Arbeitsvertrag. In NRW werden Busfahrer nach Angaben von Fachportalen meist in Entgeltgruppe 5 eingruppiert.
| Tarifvertrag | Gruppe | Einstieg (Stufe 1) | Endstufe (Stufe 6) | gültig ab |
|---|---|---|---|---|
| TV-N Nordrhein-Westfalen | EG 5 | 3.215,44 € | 3.956,29 € | 01.05.2026 |
| TV-N Hessen | EG 5 | 3.209,18 € | 3.892,75 € | 01.05.2026 |
| TV-N Bayern | EG 5 | 3.264,22 € | 3.867,74 € | 01.09.2026 |
| TV-N Nordrhein-Westfalen | EG 6 | 3.460,27 € | 4.210,88 € | 01.05.2026 |
Private Busunternehmen zahlen in der Regel weniger, mit einer Ausnahme in Baden-Württemberg. In Bayern ist der Lohntarifvertrag des privaten Omnibusgewerbes für Busfahrer allgemeinverbindlich, er gilt also auch für Betriebe ohne Tarifbindung. In NRW gilt der Tarif nur, wenn dein Arbeitgeber tarifgebunden ist oder der Vertrag darauf verweist.
| Privater Tarif | Gruppe | Lohn | gültig ab |
|---|---|---|---|
| Bayern (LBO/ver.di, allgemeinverbindlich) | neu eingestellt, erste 12 Monate | 2.929,85 €/Monat (17,54 €/Std.) | 01.04.2026 |
| Bayern | ab dem 4. Jahr | 3.143,36 €/Monat (18,82 €/Std.) | 01.04.2026 |
| Bayern | ab dem 10. Jahr | 3.197,67 €/Monat (19,15 €/Std.) | 01.04.2026 |
| Nordrhein-Westfalen (NWO/ver.di) | Lohngruppe 1 bis 3 | 18,06 bis 19,09 €/Std. | 01.10.2025 |
| Baden-Württemberg (WBO/ver.di) | Ecklohn Omnibusfahrer | 21,52 €/Std. | 01.05.2026 |
Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 01.01.2026 bei 13,90 € pro Stunde und steigt zum 01.01.2027 auf 14,60 €. Alle hier gezeigten Bustarife liegen deutlich darüber. Mehr zur Untergrenze liest du im Ratgeber zum Mindestlohn 2026. Wie Tarifverträge im öffentlichen Dienst grundsätzlich funktionieren, erklärt unser Überblick zu TVöD und TV-L.
Tarifrunde 2026 im Nahverkehr: Was sich ändert
Im Frühjahr 2026 hat ver.di für rund 100.000 Beschäftigte in etwa 150 Nahverkehrsunternehmen verhandelt. Inzwischen gibt es in allen Bundesländern Einigungen. Einige Ergebnisse, die Busfahrer direkt spüren:
- Bayern: Tabellenentgelte steigen in drei Schritten um insgesamt 7 %, ab 2029 gilt die 37,5-Stunden-Woche.
- Nordrhein-Westfalen: Wochenarbeitszeit sinkt bei vollem Lohnausgleich auf 38,5 Stunden (ab 01.07.2027) und 38 Stunden (ab 01.07.2028), Sonntagszuschlag 30 % ab 2027.
- Brandenburg: plus 3,2 % ab 01.04.2026 und plus 2,5 % ab 01.04.2027.
- Hamburg (Hochbahn): plus 3 % (mindestens 130 €) ab 01.01.2026 und plus 2,4 % (mindestens 110 €) ab 01.01.2027.
- Schleswig-Holstein: Zuschlag für geteilte Dienste von 7 € ab 01.07.2026, der bis 2028 auf 9 € steigt.
Erfahrung, Stufen und Jahressonderzahlung
Beim Busfahren wächst das Gehalt mit dem Alter weniger als in vielen anderen Berufen. Laut Entgeltatlas liegen zwischen Fahrern unter 25 Jahren und Fahrern ab 55 Jahren nur 166 € Median. Bemerkenswert: Das untere Viertel liegt in allen Altersgruppen bei rund 3.400 €, nur das obere Viertel steigt mit der Zeit.
| Alter | Median | Mittlere Hälfte |
|---|---|---|
| unter 25 Jahre | 3.634 € | 3.396–3.891 € |
| 25 bis unter 55 Jahre | 3.708 € | 3.405–4.051 € |
| 55 Jahre und älter | 3.800 € | 3.399–4.258 € |
Im Tarif steigt das Gehalt über Erfahrungsstufen. Im TV-N NRW wächst Entgeltgruppe 5 von Stufe 1 bis Stufe 6 um rund 23 %. Der Weg dorthin ist aber lang: Stufe 2 erreichst du nach 3 Jahren, Stufe 6 erst nach insgesamt 17 Jahren. Bei einem Wechsel können förderliche Zeiten angerechnet werden. Lass dir deine Erfahrung als Busfahrer deshalb vor der Unterschrift schriftlich bei der Stufe anerkennen.
Unterschätzt wird oft die Jahressonderzahlung. Im TV-N NRW beträgt sie ab 2026 100 % eines Monatsentgelts plus 332,34 € (Entgeltgruppen 1 bis 8). Im privaten Omnibusgewerbe Bayern gibt es je nach Betriebszugehörigkeit 500 €, 800 € oder 1.100 €. Vergleichst du zwei Angebote, rechne immer das Jahresgehalt inklusive Sonderzahlung. Was beim Weihnachtsgeld rechtlich gilt, steht im Ratgeber zum Weihnachtsgeld.
Zuschläge: Nacht, Sonntag, Feiertag und geteilte Dienste
Zuschläge machen bei Busfahrern einen großen Teil des Einkommens aus. Wie hoch sie sind, regelt der Tarifvertrag. Zwei Beispiele aus aktuellen Tarifen:
| Zuschlag | Privat Bayern | TV-N NRW |
|---|---|---|
| Nachtarbeit | 25 % (22 bis 5 Uhr) | 25 % |
| Sonntagsarbeit | 50 % | 30 % ab 01.01.2027 |
| Feiertagsarbeit | 100 % | 135 % |
Steuerlich lohnen sich Zuschläge besonders: Nach § 3b Einkommensteuergesetz sind Zuschläge für Nachtarbeit bis 25 %, für Sonntagsarbeit bis 50 % und für Feiertagsarbeit bis 125 % des Grundlohns steuerfrei. Am 24.12. ab 14 Uhr, am 25. und 26.12. sowie am 1. Mai sind es bis zu 150 %. Ein Euro Zuschlag bringt dir netto also mehr als ein Euro mehr Grundlohn. Welche Ruhezeiten und Pausen zwischen den Diensten gelten, erklärt unser Ratgeber zum Arbeitszeitgesetz.
Achte bei geteilten Diensten auf die unbezahlte Pause zwischen den Dienstteilen. Sie verlängert deinen Arbeitstag, ohne dass du mehr verdienst. Einige Tarife gleichen das inzwischen aus, etwa Schleswig-Holstein mit einem eigenen Zuschlag pro geteiltem Dienst.
Einstieg und Weiterbildung: Führerschein D, Qualifikation und Förderung
Für den Linienbus brauchst du den Führerschein der Klasse D sowie die Berufskraftfahrerqualifikation (Schlüsselzahl 95 im Führerschein). Das Mindestalter für Klasse D liegt nach § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung grundsätzlich bei 24 Jahren. Mit der Grundqualifikation sind es 21 Jahre, in einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb unter Auflagen auch 20 oder 18 Jahre.
- Beschleunigte Grundqualifikation: 140 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten mit schriftlicher Prüfung vor der IHK (§ 2 Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung). Die Prüfung ist auch in mehreren Fremdsprachen möglich, etwa Englisch, Polnisch, Türkisch oder Ukrainisch.
- Weiterbildungspflicht: alle 5 Jahre 35 Unterrichtseinheiten (§ 5 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, § 4 Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung). Kläre beim Wechsel, ob der neue Arbeitgeber die Module bezahlt.
- Lenk- und Ruhezeiten: höchstens 9 Stunden Lenkzeit am Tag (zweimal pro Woche 10 Stunden) und 45 Minuten Pause nach 4,5 Stunden (Artikel 6 und 7 der EU-Verordnung 561/2006). Im Linienverkehr mit Linienstrecken bis 50 km gilt die EU-Verordnung nicht, dort gelten das Arbeitszeitgesetz und der Tarifvertrag.
- Förderung: Arbeitsuchende und Beschäftigte können den Busführerschein über einen Bildungsgutschein der Arbeitsagentur finanzieren. Bei Teilqualifizierungen ist ein Weiterbildungsgeld von 150 € im Monat möglich. Mehr dazu im Ratgeber zur Weiterbildung und Förderung.
Gute Nachricht für deine Verhandlungsposition: In der Fachkräfteengpassanalyse 2025 der Bundesagentur für Arbeit erreichen Bus- und Straßenbahnfahrer einen Engpasswert von 2,3 und gelten damit als Engpassberuf. Betriebe suchen also händeringend, und du hast beim Wechsel gute Karten.
So holst du beim Wechsel mehr raus
- Frag nach dem Tarifvertrag. Kommunal (TV-N) oder privat, tarifgebunden oder frei? Lass dir Entgeltgruppe und Stufe nennen, bevor du über Zahlen sprichst.
- Lass deine Erfahrung bei der Stufe anrechnen. Im TV-N können förderliche Zeiten berücksichtigt werden. Jede Stufe ist im NRW-Tarif rund 150 € im Monat wert.
- Vergleiche Jahresgehälter, nicht Monatslöhne. Jahressonderzahlung, Urlaubsgeld und Zulagen können mehrere Tausend Euro ausmachen. Die BVG nennt zum Beispiel 225 € Verkehrsdienstzulage im Monat, 500 € Urlaubsgeld und 2.100 € Weihnachtsgeld.
- Kläre Dienstplan und geteilte Dienste. Frag nach dem Anteil geteilter Dienste, dem Zuschlag dafür und der Länge der unbezahlten Pausen.
- Nutze den Engpass. Kostenübernahme für Führerscheinmodule, ein früherer Start oder eine höhere Stufe sind verhandelbar. Wie du argumentierst, steht im Ratgeber Gehaltserhöhung fordern.
- Bewirb dich vertraulich. Du musst deinem Betrieb nichts sagen, solange du suchst. Wie das sicher klappt, erklärt der Ratgeber Heimlich den Job wechseln.
Fährst du eher Lkw als Bus oder überlegst du den Wechsel in den Güterverkehr? Die Zahlen dazu findest du im Ratgeber zum Berufskraftfahrer-Gehalt.
Häufige Fragen zum Busfahrer-Gehalt
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit – Entgeltatlas (Stichtag 31.12.2025)
- Bundesagentur für Arbeit – Hilfe zum Entgeltatlas (Methodik)
- KAV Hessen – Anlage 2 TV-N Hessen, Entgelttabelle ab 01.05.2026
- KAV NW – Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW), Gesamtfassung
- oeffentlicher-dienst.info – TV-N NW Entgelttabelle 2026
- oeffentlicher-dienst.info – TV-N Bayern Entgelttabelle ab 01.09.2026
- Zoll – Lohntarifvertrag Nr. 31 privates Omnibusgewerbe Bayern (allgemeinverbindlich)
- Tarifregister NRW – Lohntarifvertrag NWO/ver.di (Fassung 2025)
- Regierungspräsidium Stuttgart – Lohntarifvertrag WBO/ver.di vom 25.02.2025
- ver.di – Tarifvertrag Nahverkehr 2026
- Haufe – Tarifeinigungen im öffentlichen Personennahverkehr 2026
- BVG – Karriere: Busfahrer (Arbeitgeberangaben)
- Bundesagentur für Arbeit – Fachkräfteengpassanalyse 2025 (Mai 2026)
- Bundesagentur für Arbeit – Faktor A: Mit dem Job-Turbo zum Busführerschein
- § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Mindestalter
- § 5 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) – Weiterbildung
- § 2 und § 4 Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV)
- Verordnung (EG) Nr. 561/2006 – Lenk- und Ruhezeiten
- § 3b Einkommensteuergesetz – steuerfreie Zuschläge
- § 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)
- Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5)
Über diesen Ratgeber
Diesen Ratgeber schreibt Josua Gösmann, Geschäftsführer der GOESMANN DIGITAL CONSULTING GmbH aus Paderborn, die 30-sek-bewerbung.de betreibt. Wir stützen die Inhalte auf Gesetzestexte und weitere öffentliche Quellen; die Quellen sind oben verlinkt. Das Datum der letzten Bearbeitung steht oben im Artikel.
Hinweis
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- Aktualität. Zuletzt bearbeitet am 05.11.2026. Gesetze und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben. Wir überarbeiten Artikel von Zeit zu Zeit, garantieren aber nicht, dass sie aktuell, vollständig oder fehlerfrei sind.
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