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Weiterbildung als Fachkraft: Abschlüsse, Kosten und Förderung

Von der Fortbildung bis zum Meister: Wie du dich beruflich weiterentwickelst und wer die Kosten dafür trägt.

Von Josua GösmannZuletzt bearbeitet: 12 Min. LesezeitGrundlage: Einschlägige Regelungen aus BBiG, AFBG, SGB III, BGB sowie aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Stand 2025.

Nur allgemeine Information – wir bieten keine Rechtsberatung an. Hinweis

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Aufstiegs-BAföG unterstützt angehende Meister, Techniker und Fachwirte. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sind bis zu 15.000 Euro förderfähig, wovon grundsätzlich 50 Prozent als Zuschuss geleistet werden.
  • Die Arbeitsagentur kann Weiterbildungen von Beschäftigten unter gesetzlichen Voraussetzungen fördern, wofür die Maßnahme unter anderem zugelassen sein und mehr als 120 Stunden dauern muss.
  • Für bestimmte abschlussorientierte Weiterbildungen zahlt der Staat unter gesetzlichen Voraussetzungen ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat.
  • Finanziert der Arbeitgeber den Kurs, unterliegen Rückzahlungsklauseln der Inhaltskontrolle und sind bei einer unverschuldeten Kündigung oft unwirksam.

Zu den verschiedenen Formen der beruflichen Qualifizierung zählen unter anderem berufliche Fortbildungen und Umschulungen. Die Kosten dafür musst du oft nicht allein tragen. Je nach Maßnahme gibt es staatliche Förderungen wie das Aufstiegs-BAföG, bei dem bis zu 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren förderfähig sind und grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss geleistet werden, den Bildungsgutschein der zuständigen Arbeitsagentur beziehungsweise eine Kostenübernahme, wenn dein Arbeitgeber den Kurs bezahlt. Wer im Beruf vorankommen möchte, plant den nächsten Schritt oft sehr genau. Eine gezielte Qualifizierung kann dir dabei helfen, neue Aufgaben in der Praxis, im Büro oder auf der Baustelle zu übernehmen und deine Position auf dem Arbeitsmarkt zu stärken.

Bevor du dich für einen Kurs anmeldest, klärst du am besten die Finanzierung. Das Gesetz sieht verschiedene Wege vor, wie Beschäftigte bei den Kosten entlastet werden können. Oft hängt die Art der Förderung davon ab, welchen Abschluss du anstrebst, wie lange der Kurs dauert und ob du aktuell in einem Arbeitsverhältnis stehst. Eine gute Vorbereitung kann dich vor unerwarteten Ausgaben bewahren. Weitere Tipps zur beruflichen Entwicklung und zur Planung deiner Karriere findest du in unserer Ratgeber-Übersicht.

Was ist der Unterschied zwischen Fortbildung und Weiterbildung?

Eine berufliche Fortbildung ist laut Gesetz ein fester Teilbereich der Berufsbildung, während Weiterbildung oft als allgemeiner Oberbegriff für verschiedene Lernformen im Berufsleben genutzt wird. Wenn du dich beruflich weiterentwickelst, steigerst du oft deine Qualifikation für den Arbeitsmarkt. Das kann sich später auf das Durchschnittsgehalt in Deutschland auswirken. Wenn du in der Werkstatt oder im Betrieb neue Techniken lernst, spricht man umgangssprachlich oft von Weiterbildung. Juristisch sind die Begriffe jedoch genauer gefasst.

  • Nach § 1 BBiG unterscheidet das Gesetz Berufsausbildung, berufliche Fortbildung und berufliche Umschulung als Bereiche der Berufsbildung.
  • Für die höherqualifizierende Berufsbildung legt § 53 BBiG fest, dass bundesrechtliche Fortbildungsordnungen unter anderem die Abschlussbezeichnung und die Fortbildungsstufe bestimmen.
  • Zudem regeln diese Verordnungen die Prüfungsanforderungen und die Zulassungsvoraussetzungen für den jeweiligen Abschluss.

Bevor du dich für einen Kurs anmeldest, lohnt sich ein Blick in die Kursbeschreibung. Dort steht meist, ob es sich um einen geregelten Abschluss handelt. Wenn du unsicher bist, können die zuständigen Kammern wie die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer weiterhelfen. Diese Stellen wissen oft genau, welche Verordnungen für deinen Berufsbereich gelten. Ein höherer Abschluss kann auch tarifliche Auswirkungen haben, wie sich beispielsweise beim Gehalt als Pflegefachkraft oder beim Gehalt als ZFA zeigen kann, wenn entsprechende Qualifikationen absolviert wurden.

Abschlüsse und DQR: Ist der Meister ein Bachelor?

Nein, ein Meister oder Techniker ist kein akademischer Bachelorabschluss, auch wenn beide Abschlüsse demselben Niveau im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zugeordnet sind. Die Einordnung in eine bestimmte Stufe bewertet die fachliche Tiefe und die Komplexität der erworbenen Fähigkeiten. Diese Einordnung macht die Abschlüsse vergleichbar, ändert aber nichts an der Art des Abschlusses. Ein Meisterbrief in der Handwerksrolle bleibt ein handwerklicher Abschluss. Ein Bachelorzeugnis der Universität bleibt ein akademischer Grad. Für deinen Lebenslauf und spätere Bewerbungen kann es wichtig sein, diese Unterscheidung korrekt anzugeben.

Aufstiegs-BAföG: Förderung für Meister, Techniker und Fachwirte

Das Aufstiegs-BAföG fördert berufliche Aufstiegsfortbildungen. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sind bis zu 15.000 Euro förderfähig, wovon grundsätzlich 50 Prozent als Zuschuss geleistet werden. Im Jahr 2024 erhielten laut Statistischem Bundesamt rund 189.700 Personen diese Leistungen. Die gesamte Fördersumme lag in diesem Zeitraum bei rund 1,083 Milliarden Euro. Diese Förderung richtet sich an Fachkräfte, die sich auf eine anspruchsvolle Prüfung vorbereiten und den nächsten Karriereschritt planen.

Voraussetzungen für die Förderung

Nach § 2 AFBG sind bestimmte berufliche Aufstiegsfortbildungen förderfähig. Das gilt insbesondere für Maßnahmen, die zu geregelten öffentlich-rechtlichen oder gleichwertigen Fortbildungsabschlüssen führen. Mindestumfang und Höchstdauer der Maßnahme richten sich danach, ob sie in Vollzeit oder Teilzeit stattfindet. Für die Bewilligung der Förderung sind nach § 6 AFBG unter anderem die Fortbildungsplanung und die Erfüllung der Voraussetzungen für die Teilnahme an der Fortbildung maßgeblich. Das Amt prüft also in der Regel, ob du die Zulassungsbedingungen für die angestrebte Prüfung erfüllst.

Wer eine Aufstiegsfortbildung planst, reicht den Antrag auf Förderung am besten frühzeitig ein. Die Bearbeitung bei den zuständigen Ämtern nimmt oft einige Zeit in Anspruch. Es empfiehlt sich, alle erforderlichen Unterlagen einzureichen, bevor der erste Unterrichtstag beginnt. So weißt du oft rechtzeitig, mit welchem finanziellen Puffer du rechnen kannst, und kannst Engpässe während der Lernphase vermeiden.

Höhe der Zuschüsse und Darlehen beim Aufstiegs-BAföG

Die finanzielle Unterstützung setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Nach § 10 AFBG sieht das Gesetz einen Maßnahmebeitrag vor. Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag für den Lebensunterhalt, da du in dieser Zeit nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kannst. Andere Leistungen für denselben Zweck können den Maßnahmebeitrag mindern. Gemäß § 12 AFBG sind Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zum gesetzlichen Höchstbetrag förderfähig. Der Maßnahmebeitrag wird grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss geleistet. Unterhaltsbeitrag und Kinderbetreuungszuschlag sind Zuschüsse.

Nach der derzeit geltenden AFBG-Fassung beträgt der Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren grundsätzlich 50 Prozent der Förderung. Für den verbleibenden Rest kann ein zinsgünstiges KfW-Darlehen angeboten werden. Materialkosten für Prüfungsstücke, die oft im Handwerk anfallen, sind gesondert begrenzt und können anteilig bis zu 2.000 Euro gefördert werden. Die genauen Beträge und Bedingungen findest du in der folgenden Übersicht.

Aktuelle Zahlen und gesetzliche Höchstbeträge zur beruflichen Förderung.
Kostenart oder LeistungWert oder BedingungQuelle und Stand
Geförderte Personen (AFBG)189.700 GeförderteStatistisches Bundesamt (Destatis) 2025
Fördersumme (AFBG)Rund 1,083 Milliarden EuroStatistisches Bundesamt (Destatis) 2025
Lehrgangs- und PrüfungsgebührenBis 15.000 Euro (grundsätzlich 50 % Zuschuss, Rest KfW-Darlehen)BMJ und BfJ, Gesetze im Internet 2025
Materialkosten für PrüfungsstückeGesondert begrenzt, anteilig bis zu 2.000 EuroBMJ und BfJ, Gesetze im Internet 2025
Weiterbildungsgeld150 Euro monatlichBMJ und BfJ, Gesetze im Internet 2025
Dauer für BeschäftigtenförderungMehr als 120 StundenBMJ und BfJ, Gesetze im Internet 2025
DQR-Niveau Meister/TechnikerDQR-Niveau 6Deutscher Qualifikationsrahmen 2026

Bildungsgutschein und Weiterbildungsgeld von der Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit kann Weiterbildungen mit einem Bildungsgutschein finanzieren, wenn diese beruflich notwendig sind, vorab eine Beratung stattfand und die Maßnahme zugelassen ist. Ein solcher Gutschein ist keine automatische Leistung für jeden gewünschten Kurs. Nach § 81 SGB III setzt die Förderung beruflicher Weiterbildung unter anderem deren Notwendigkeit voraus. Für Beschäftigte gelten nach § 82 SGB III besondere Voraussetzungen, weshalb du vorab prüfen lassen solltest, welcher Förderweg für dich infrage kommt. Eine weitere Voraussetzung ist die Beratung vor Teilnahmebeginn. Zudem setzt die Förderung voraus, dass sowohl die Maßnahme selbst als auch der Träger der Weiterbildung zugelassen sind. Ein Bildungsgutschein kann zeitlich, regional oder auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden. Das kann für dich in der Praxis bedeuten, dass du den Gutschein beispielsweise innerhalb einer bestimmten Frist, in einer festgelegten Region oder für einen definierten Kurs bei einem zugelassenen Träger einlösen kannst.

Der erste Schritt zum Bildungsgutschein ist oft das persönliche Gespräch bei der Arbeitsagentur. Dort kannst du gemeinsam mit deiner Beraterin oder deinem Berater klären, ob der gewünschte Kurs deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert. Es ist ratsam, sich auf diesen Termin gut vorzubereiten. Es kann helfen, Informationen zum Kurs, zu den Kosten und zu den aktuellen Anforderungen in deinem Berufszweig mitzubringen, um die Notwendigkeit gut begründen zu können.

Wann Beschäftigte einen Bildungsgutschein erhalten

Auch wer bereits in einem festen Arbeitsverhältnis steht, kann finanzielle Unterstützung für Qualifizierungen erhalten. Das kann besonders dann helfen, wenn sich die Anforderungen im Betrieb ändern, neue Technologien eingeführt werden oder der Arbeitsplatz durch Strukturwandel bedroht ist.

  • Nach § 82 SGB III können Beschäftigte unter gesetzlichen Voraussetzungen bei längeren, zugelassenen Weiterbildungen durch die Übernahme von Kosten gefördert werden.
  • Für diese Förderung muss die Maßnahme unter anderem zugelassen sein und mehr als 120 Stunden dauern. Zudem gelten weitere gesetzliche Voraussetzungen.
  • Die genaue Förderhöhe und die Beteiligung des Arbeitgebers an den Kosten richten sich unter anderem nach der Betriebsgröße und dem konkreten Einzelfall.

Das Weiterbildungsgeld von 150 Euro

Für bestimmte abschlussorientierte Weiterbildungen sieht § 87a SGB III eine Weiterbildungsprämie bei bestandener Zwischen- und Abschlussprüfung vor. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen gibt es zudem ein Weiterbildungsgeld von monatlich 150 Euro. Dieses Geld wird nicht pauschal für jeden Kurs gezahlt. Es ist an eine geförderte, abschlussorientierte Weiterbildung geknüpft, die zu einem Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer führt. Die genauen Anspruchsvoraussetzungen unterscheiden sich danach, ob die Person arbeitslos oder grundsicherungsberechtigt ist. Wer diese Kriterien erfüllt, kann mit dem Weiterbildungsgeld einen zusätzlichen finanziellen Anreiz erhalten, um den Abschluss erfolgreich zu meistern.

Weiterbildung über den Arbeitgeber: Gehalt und Arbeitszeit

Wenn dein Arbeitgeber eine Fortbildung anordnet, kann die aufgewendete Zeit als Arbeitszeit gelten und ist dann entsprechend dem Arbeitsvertrag zu vergüten. Grundlage dafür ist oft der Arbeitsvertrag. § 611a BGB definiert den Arbeitsvertrag und begründet die Vergütungspflicht des Arbeitgebers für die vereinbarte Arbeit. Diese Vorschrift kann bei der Frage relevant sein, ob bestimmte Zeiten während einer Schulung als Arbeitsleistung zu vergüten sind. Findet das Seminar am Wochenende statt oder erfordert es lange Anreisen, hängt die Bezahlung von den genauen vertraglichen Regelungen oder anwendbaren Tarifverträgen ab.

Es empfiehlt sich, frühzeitig mit deinem Vorgesetzten zu sprechen, wenn du eine Schulung planst. Ihr könnt gemeinsam klären, ob du für die Kurstage freigestellt wirst oder ob du Urlaub nehmen musst. Kläre am besten auch vorab, wie Fahrtkosten, Übernachtungen und mögliche Überstunden gehandhabt werden. Halte diese Absprachen am besten schriftlich fest. Das kann Stolperfallen beim Jobwechsel vermeiden, falls du das Unternehmen später verlässt. Wenn du dich während einer laufenden Maßnahme nach neuen Stellen umsiehst, solltest du die Regeln für ein Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit beachten.

Kündigung nach der Weiterbildung: Wann du Kosten zurückzahlen musst

Eine Rückzahlung von Fortbildungskosten setzt voraus, dass die vertragliche Rückzahlungsklausel wirksam ist und dich nicht unangemessen benachteiligt. Oft binden Arbeitgeber ihre Beschäftigten nach einer teuren Maßnahme für eine gewisse Zeit an den Betrieb. Kündigst du früher, fordert der Betrieb die Kosten oft anteilig zurück. Nach § 307 BGB unterliegen vorformulierte Rückzahlungsklauseln für vom Arbeitgeber finanzierte Fortbildungen der Inhaltskontrolle. Solche Klauseln dürfen Beschäftigte nicht unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung liegt beispielsweise oft dann vor, wenn die Bindungsdauer an das Unternehmen in keinem vernünftigen Verhältnis zur Dauer und zu den Kosten der Fortbildung steht.

Bevor du eine solche Vereinbarung unterschreibst, liest du die Bedingungen am besten genau. Prüfe am besten, wie lange die Bindungsfrist dauert und wie hoch der Rückzahlungsbetrag ist. Oft sinkt die Summe, die du erstatten musst, mit jedem Monat, den du nach der Prüfung im Unternehmen bleibst. Wenn eine Klausel zu weit gefasst ist, kann sie komplett unwirksam sein. In einem solchen Fall entfällt die Rückzahlungspflicht oft vollständig.

Wenn du planst, das Unternehmen nach einer teuren Qualifizierung zu verlassen, solltest du den Fortbildungsvertrag genau prüfen. Ist die Klausel unwirksam, kannst du oft wechseln, ohne die Kosten erstatten zu müssen. Bereite deinen Ausstieg am besten gut vor und denke daran, rechtzeitig deine Kündigungsfrist zu berechnen und selbst zu kündigen. Es ist ratsam, nach dem Abschluss der Maßnahme ein aktuelles Arbeitszeugnis nach Kündigung anzufordern, in dem deine neuen Qualifikationen und Fähigkeiten detailliert aufgeführt sind. Das kann deine Verhandlungsposition bei zukünftigen Bewerbungen stärken.

Häufige Fragen zu Weiterbildung und Förderung

Ja, nach § 2 AFBG können förderfähige Fortbildungen in Vollzeit oder Teilzeit stattfinden. Bei Teilzeitmaßnahmen gibt es jedoch nach § 10 AFBG keinen Unterhaltsbeitrag für den Lebensunterhalt, da dieser nur für Vollzeitmaßnahmen vorgesehen ist.

Nicht automatisch. Das Weiterbildungsgeld ist nach § 87a SGB III an bestimmte geförderte, abschlussorientierte Weiterbildungen geknüpft. Diese müssen zu einem Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Dauer führen. Zudem unterscheiden sich die Anspruchsvoraussetzungen danach, ob die Person arbeitslos oder grundsicherungsberechtigt ist.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann die Agentur für Arbeit nach § 82 SGB III auch Beschäftigte fördern. Die Maßnahme muss dafür unter anderem mehr als 120 Stunden dauern und offiziell zugelassen sein, zudem gelten weitere gesetzliche Voraussetzungen. Die genaue Förderhöhe hängt unter anderem von der Betriebsgröße ab.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist das unzulässig. Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 01.03.2022 – 9 AZR 260/21) hat entschieden, dass Rückzahlungsklauseln unwirksam sind, wenn sie eine Erstattung verlangen, obwohl der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung unverschuldet dauerhaft nicht mehr erbringen kann.

Nein. Der DQR ordnet zwar Meister- und Technikerqualifikationen dem DQR-Niveau 6 zu, was eine Gleichwertigkeit des Anforderungsniveaus bedeutet. Dies bedeutet jedoch keine Gleichartigkeit und verleiht keinen akademischen Bachelorabschluss.

Ja, Materialkosten für Prüfungsstücke können gefördert werden. Diese sind gesondert begrenzt und können anteilig bis zu 2.000 Euro betragen.

Quellen & Rechtsprechung

Über diesen Ratgeber

Diesen Ratgeber schreibt Josua Gösmann, Geschäftsführer der GOESMANN DIGITAL CONSULTING GmbH aus Paderborn, die 30-sek-bewerbung.de betreibt. Wir stützen die Inhalte auf Gesetzestexte und veröffentlichte Rechtsprechung; die Quellen sind oben verlinkt. Das Datum der letzten Bearbeitung steht oben im Artikel.

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  • Aktualität. Zuletzt bearbeitet am 27.10.2026. Gesetze und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben. Wir überarbeiten Artikel von Zeit zu Zeit, garantieren aber nicht, dass sie aktuell, vollständig oder fehlerfrei sind.
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