Gehalt als Kfz-Mechatroniker: Aktuelle Zahlen, Tarif & Regionen
Median-Werte, Tarifverträge und regionale Unterschiede im Kfz-Handwerk.
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Das Wichtigste in Kürze
- Das mittlere Bruttogehalt für sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte im Beruf Kraftfahrzeugmechatroniker für System- und Hochvolttechnik liegt bundesweit bei 3.755 Euro im Monat.
- Im bayerischen Kfz-Handwerk beträgt die tarifliche Anfangsvergütung in der Vergütungsgruppe II ab August 2026 exakt 3.046 Euro brutto.
- Regionale Unterschiede fallen deutlich aus, wobei Baden-Württemberg mit 4.321 Euro und Großstädte wie Stuttgart mit 6.651 Euro die höchsten Medianentgelte aufweisen.
- Ohne Tarifvertrag verhandelst du dein Gehalt frei, wobei dir nach dem Mindestlohngesetz grundsätzlich der gesetzliche Mindestlohn zusteht, der in der Regel spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig wird.
Das mittlere monatliche Bruttoentgelt (Median) für sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte im Beruf Kraftfahrzeugmechatroniker beziehungsweise Kraftfahrzeugmechatronikerin für System- und Hochvolttechnik liegt in Deutschland bei 3.755 Euro. Dieser Wert bezieht sich auf die Berufsgattung KldB 25212 auf dem Anforderungsniveau einer Fachkraft. Wenn du einen Jobwechsel planen möchtest, bietet dieser Medianwert eine erste Orientierung für deine Gehaltsverhandlung. Dein tatsächliches Einkommen hängt jedoch von zahlreichen Faktoren ab. Dazu zählen die Region deines Arbeitsplatzes, deine Berufserfahrung, dein Alter und insbesondere die Frage, ob dein Arbeitgeber an einen Tarifvertrag gebunden ist. Im bayerischen Kfz-Handwerk beträgt die tarifliche Anfangsvergütung in der Vergütungsgruppe II ab August 2026 beispielsweise 3.046 Euro brutto im Monat. Ohne Tarifbindung verhandelst du dein Gehalt frei, wobei dir nach dem Mindestlohngesetz grundsätzlich der gesetzliche Mindestlohn zusteht.
Aktuelle Gehaltszahlen: Was verdienen Kfz-Mechatroniker?
Die Daten aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (Datenstand 2025) zeigen eine deutliche Spreizung der Gehälter. Ein Viertel der Fachkräfte in diesem Beruf verdient weniger als 3.098 Euro brutto im Monat, was dem unteren Quartil entspricht. Ein weiteres Viertel erzielt ein Einkommen von mehr als 4.701 Euro brutto im Monat (oberes Quartil). Wenn du dich über das Durchschnittsgehalt in Deutschland informierst, ist zu berücksichtigen, dass der Entgeltatlas Medianwerte ausweist. Auf der abrufbaren Suchfundstelle ist kein belastbarer Medianbetrag wiedergegeben, weshalb die Medianwerte direkt in der interaktiven Seite ausgelesen werden müssen. Für die allgemeine Fachrichtung ist vor einer Auswertung stets die passende Berufs-ID oder Fachrichtung zu prüfen.
Das Gehalt entwickelt sich häufig mit zunehmendem Alter weiter. Beschäftigte unter 25 Jahren erhalten im Median 3.114 Euro brutto im Monat. In der Altersgruppe von 25 bis unter 55 Jahren steigt dieser Wert auf 3.857 Euro. Fachkräfte ab 55 Jahren verzeichnen ein Medianentgelt von 3.959 Euro. Auch zwischen den Geschlechtern weist die Statistik Unterschiede aus. Frauen verdienen im Beruf Kraftfahrzeugmechatroniker/in für System- und Hochvolttechnik im Median 3.580 Euro, während Männer auf 3.765 Euro kommen. Rechtlich gesehen dürfen Beschäftigte wegen eines in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) genannten Grundes nicht benachteiligt werden. Dies betrifft ausdrücklich auch die Entgeltbedingungen (§ 7 AGG). Zudem verbietet § 3 des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit eine unmittelbare oder mittelbare Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts.
Regionale Unterschiede: Gehalt nach Bundesland und Stadt
Die Gehälter im Kfz-Handwerk weisen je nach Bundesland erhebliche Unterschiede auf. An der Spitze liegt Baden-Württemberg mit einem Medianentgelt von 4.321 Euro brutto im Monat. Es folgen Hamburg mit 4.086 Euro und Bayern mit 4.047 Euro. Am unteren Ende der Skala finden sich Mecklenburg-Vorpommern mit 3.026 Euro, Thüringen mit 3.034 Euro und Sachsen-Anhalt mit 3.088 Euro. Der Entgeltatlas ordnet diese regionalen Angaben nach dem Arbeitsort. Die Suchfundstelle erläutert zwar die regionale Gliederung, enthält im Suchauszug selbst aber keine regionalen Kfz-Mechatroniker-Beträge. Regionale Zahlen lassen sich nur nach direkter Prüfung der einschlägigen Berufsseite verwenden.
In Großstädten ab 500.000 Einwohnern fallen die Medianentgelte oftmals höher aus. Stuttgart führt diese Statistik mit 6.651 Euro an, gefolgt von München mit 5.070 Euro und Leipzig mit 4.854 Euro. Der Entgeltatlas kann bei kleinen Fallzahlen auf eine andere regionale oder berufliche Gliederung ausweichen. Prüfe deshalb, ob der Wert tatsächlich nur Kfz-Mechatroniker in der genannten Stadt abbildet. Auch tarifliche Regelungen können regionale Besonderheiten berücksichtigen. Laut der IG Metall Bayern wird in den Städten Augsburg, Fürth, München und Nürnberg ein Zuschlag von 5 Prozent auf die Mindestvergütungssätze der Tabelle gezahlt. Dieser Zuschlag ist tarifbezogen und gilt nicht als allgemeiner regionaler Marktlohnvergleich. Wer in einer Region mit niedrigerem Lohnniveau ohne Tarifvertrag arbeitet, sollte sich über den aktuellen gesetzlichen Mindestlohn informieren, da dieser grundsätzlich die gesetzliche Untergrenze bildet.
Tarifvertrag im Kfz-Handwerk: Eingruppierung und Lohn
Ein Tarifvertrag bietet feste Strukturen für das Gehalt. Nach § 3 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) sind grundsätzlich Mitglieder der Tarifvertragsparteien und Arbeitgeber, die selbst Partei des Tarifvertrags sind, tarifgebunden. Ausnahmen und Bezugnahmen im Arbeitsvertrag sind gesondert zu prüfen. Rechtsnormen eines Tarifvertrags wirken unter den gesetzlichen Voraussetzungen unmittelbar und zwingend (§ 4 TVG). Günstigere einzelvertragliche Abreden bleiben nach Maßgabe des Gesetzes jedoch möglich. Die IG Metall Bayern hat für Beschäftigte im bayerischen Kfz-Handwerk ein Tarifergebnis mit zwei Erhöhungsschritten erzielt. Ab Juli 2025 steigen die Entgelte um 2,3 Prozent, ab August 2026 um weitere 3,3 Prozent. Die Laufzeit dieses Tarifvertrags wird bis Ende Mai 2027 angegeben.
Die tariflichen Monatsbeträge im bayerischen Kfz-Handwerk, gültig ab August 2026, sehen für die Vergütungsgruppe I (Anfangsvergütung) 2.810 Euro brutto vor. In der Vergütungsgruppe II (Anfangsvergütung) sind es 3.046 Euro. Die Vergütungsgruppe IV startet mit einer Anfangsvergütung von 3.514 Euro und erreicht in der Endvergütung 3.740 Euro. Deine Eingruppierung richtet sich nach den auszuübenden Tätigkeiten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied im konkreten Griller-Fall zur Auslegung tariflicher Tätigkeitsmerkmale, dass die Anforderungen regelmäßig erfüllt sind, wenn die auszuübende Tätigkeit einem tariflichen Tätigkeitsbeispiel entspricht (BAG, 12.06.2019 – 4 AZR 363/18). Dieses Urteil betrifft nicht speziell das Kfz-Handwerk. Welche Eingruppierung gilt, hängt vom jeweiligen Tarifvertrag und den übertragenen Aufgaben ab.
Ohne Tarifvertrag: Freie Verhandlung und Mindestlohn
Wenn dein Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist und der Arbeitsvertrag nicht auf einen Tarifvertrag verweist, verhandelst du dein Gehalt frei. Der Arbeitsvertrag verpflichtet dich zur weisungsgebundenen Arbeit und den Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung (§ 611a BGB). Eine Vergütung gilt nach § 612 BGB als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten ist. Die Höhe kann sich in diesem Fall nach der üblichen Vergütung richten. Das Nachweisgesetz (§ 2 NachwG) schreibt vor, dass der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen das Arbeitsentgelt, seine Bestandteile, Zuschläge, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen und die Fälligkeit getrennt aufführen muss.
Arbeitnehmer haben nach § 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) grundsätzlich Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Tarifliche Entgelte können darüber liegen. Der Mindestlohn ist grundsätzlich zur vereinbarten Fälligkeit, spätestens jedoch am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats zu zahlen (§ 2 MiLoG). Arbeitszeitkonten sind in diesem Zusammenhang nur unter gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Auch nach § 614 BGB ist die Vergütung grundsätzlich nach Erbringung der Dienste fällig. Bei einer zeitabschnittsbezogenen Vergütung, wie einem Monatsgehalt, tritt die Fälligkeit nach Ablauf des jeweiligen Zeitabschnitts ein.
Arbeitszeit, Zuschläge und Freizeit
Neben dem Grundgehalt spielen Arbeitszeiten und Zuschläge eine wichtige Rolle. Die werktägliche Arbeitszeit darf nach § 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung bis zu zehn Stunden ist zulässig, sofern ein gesetzlicher Ausgleich erfolgt. Für Nachtarbeitnehmer gelten besondere Schutzregeln nach § 6 ArbZG. Soweit kein Tarifvertrag eine Ausgleichsregelung enthält, ist ein angemessener Zuschlag oder eine angemessene bezahlte Freizeit zu gewähren.
Der Kfz-Tarifabschluss der IG Metall Niedersachsen/Sachsen-Anhalt ermöglicht ab der zweiten Tarifstufe eine Wahlmöglichkeit. Mit dieser kann ein Entgeltbestandteil in bis zu 5 zusätzliche freie Tage im Jahr umgewandelt werden. Die individuellen Voraussetzungen hierfür richten sich nach der genauen Tarifregelung. Dies bietet eine Ergänzung zum gesetzlichen Urlaubsanspruch.
Krankheit, Urlaub und Maßregelungsverbot
Im Krankheitsfall wird grundsätzlich das Entgelt fortgezahlt, das dir bei der maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zusteht (§ 4 Entgeltfortzahlungsgesetz, EntgFG). Eine zusätzliche Überstundenvergütung ist davon gesetzlich ausgenommen, wobei tarifliche Abweichungen möglich sind. Das Urlaubsentgelt berechnet sich nach § 11 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) grundsätzlich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen. Auch hierbei ist zusätzlich gezahltes Überstundenentgelt ausgenommen.
Wenn du deine Rechte auf korrekte Bezahlung, Urlaub oder Entgeltfortzahlung einforderst, schützt dich § 612a BGB. Der Arbeitgeber darf Beschäftigte nicht benachteiligen, weil sie zulässigerweise ihre Rechte ausüben.
Alle Dossier-Beträge im Überblick
| Wert / Sachverhalt | Betrag / Zahl | Quelle & Stand |
|---|---|---|
| Medianentgelt bundesweit (Fachkraft, Vollzeit) | 3.755 € brutto/Monat | Entgeltatlas (BA), 2025 |
| Unteres Quartil (25 % verdienen weniger) | 3.098 € brutto/Monat | Entgeltatlas (BA), 2025 |
| Oberes Quartil (25 % verdienen mehr) | 4.701 € brutto/Monat | Entgeltatlas (BA), 2025 |
| Median Frauen | 3.580 € brutto/Monat | Entgeltatlas (BA), 2025 |
| Median Männer | 3.765 € brutto/Monat | Entgeltatlas (BA), 2025 |
| Median Alter unter 25 Jahre | 3.114 € brutto/Monat | Entgeltatlas (BA), 2025 |
| Median Alter 25 bis unter 55 Jahre | 3.857 € brutto/Monat | Entgeltatlas (BA), 2025 |
| Median Alter ab 55 Jahre | 3.959 € brutto/Monat | Entgeltatlas (BA), 2025 |
| Median Baden-Württemberg | 4.321 € brutto/Monat | Entgeltatlas (BA), 2025 |
| Median Hamburg | 4.086 € brutto/Monat | Entgeltatlas (BA), 2025 |
| Median Bayern | 4.047 € brutto/Monat | Entgeltatlas (BA), 2025 |
| Median Sachsen-Anhalt | 3.088 € brutto/Monat | Entgeltatlas (BA), 2025 |
| Median Thüringen | 3.034 € brutto/Monat | Entgeltatlas (BA), 2025 |
| Median Mecklenburg-Vorpommern | 3.026 € brutto/Monat | Entgeltatlas (BA), 2025 |
| Median Stuttgart | 6.651 € brutto/Monat | Entgeltatlas (BA), 2025 |
| Median München | 5.070 € brutto/Monat | Entgeltatlas (BA), 2025 |
| Median Leipzig | 4.854 € brutto/Monat | Entgeltatlas (BA), 2025 |
| Tarif VG I, Anfangsvergütung | 2.810 € brutto/Monat | IG Metall Bayern, ab August 2026 |
| Tarif VG II, Anfangsvergütung | 3.046 € brutto/Monat | IG Metall Bayern, ab August 2026 |
| Tarif VG IV, Anfangsvergütung | 3.514 € brutto/Monat | IG Metall Bayern, ab August 2026 |
| Tarif VG IV, Endvergütung | 3.740 € brutto/Monat | IG Metall Bayern, ab August 2026 |
| Tariferhöhung Schritt 1 | 2,3 % | IG Metall Bayern, ab Juli 2025 |
| Tariferhöhung Schritt 2 | 3,3 % | IG Metall Bayern, ab August 2026 |
| Großstadtzuschlag (A, FÜ, M, N) | 5 % auf Mindestvergütungssätze | IG Metall Bayern, 2026 |
| Umwandlung in freie Tage | Bis zu 5 zusätzliche Tage/Jahr | IG Metall NDS/ST, 2026 |
Häufige Fragen zum Gehalt als Kfz-Mechatroniker
Quellen & Rechtsprechung
- § 611a BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
- § 612 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
- § 614 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
- § 612a BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
- § 2 MiLoG – Mindestlohngesetz
- § 4 TVG – Tarifvertragsgesetz
- § 2 NachwG – Nachweisgesetz
- § 4 EntgFG – Entgeltfortzahlungsgesetz
- § 7 AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- § 6 ArbZG – Arbeitszeitgesetz
- BUNDESARBEITSGERICHT, Urteil vom 12.06.2019 – 4 AZR 363/18
- Statistik der Bundesagentur für Arbeit (Entgeltatlas) – Kraftfahrzeugmechatroniker/in - System- und Hochvolttechnik – Entgeltatlas (Datenstand 2025)
- IG Metall Bayern – Entgelttabelle fürs KFZ-Gewerbe in Bayern ab Februar 2022 (2026)
- IG Metall Bayern – Tarifergebnis für bayerisches KFZ-Handwerk (2025)
- IG Metall Niedersachsen/Sachsen-Anhalt – 2026-08-04 3,3 Prozent mehr Geld für Beschäftigte (2026)
- Bundesagentur für Arbeit, Statistik – Kraftfahrzeugmechaniker/in (2025)
Über diesen Ratgeber
Diesen Ratgeber schreibt Josua Gösmann, Geschäftsführer der GOESMANN DIGITAL CONSULTING GmbH aus Paderborn, die 30-sek-bewerbung.de betreibt. Wir stützen die Inhalte auf Gesetzestexte und veröffentlichte Rechtsprechung; die Quellen sind oben verlinkt. Das Datum der letzten Bearbeitung steht oben im Artikel.
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