Krankengeld: Wann es kommt, wie hoch es ist und wie lange
So sicherst du dich bei längerer Krankheit finanziell ab und behältst beim Jobwechsel den Überblick.
Nur allgemeine Information – wir bieten keine Rechtsberatung an. Hinweis
Das Wichtigste in Kürze
- Das gesetzliche Krankengeld sichert dich ab, wenn du wegen derselben Krankheit länger als sechs Wochen arbeitsunfähig bist und die Voraussetzungen nach dem Sozialgesetzbuch erfüllst.
- Die Zahlung beträgt vorbehaltlich gesetzlicher Besonderheiten 70 Prozent deines beitragspflichtigen regelmäßigen Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens, höchstens jedoch 90 Prozent deines maßgeblichen Nettoarbeitsentgelts.
- Die Krankenkasse zahlt für dieselbe Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, wobei ruhende Zeiten mitzählen können.
- Eine rechtzeitige ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich erforderlich, da der Anspruch bei verspäteter Folgefeststellung ruhen kann.
Das gesetzliche Krankengeld nach dem Sozialgesetzbuch sichert dich finanziell ab, sofern du wegen einer Krankheit länger als sechs Wochen arbeitsunfähig bist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst. Laut Bundesministerium für Gesundheit (Stand 2026) beträgt die Leistung vorbehaltlich der gesetzlichen Besonderheiten 70 Prozent deines beitragspflichtigen regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens. Gleichzeitig ist der Betrag auf höchstens 90 Prozent deines maßgeblichen Nettoarbeitsentgelts begrenzt. Wegen derselben Krankheit zahlt die Krankenkasse für höchstens 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von je drei Jahren. Dieser Ratgeber zeigt dir, wie du deinen Anspruch sicherst, welche Fristen im Arbeitsalltag gelten und was bei einem Jobwechsel zu beachten ist.
Anspruch und Beginn: Wann zahlt die Krankenkasse?
Der Anspruch auf Krankengeld beginnt für gesetzlich Versicherte oft dann, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet. Nach § 3 EntgFG erhalten Beschäftigte bei unverschuldeter krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Danach springt die gesetzliche Krankenversicherung ein, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. § 44 SGB V regelt diesen Anspruch auf Krankengeld bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit oder bestimmten stationären Behandlungen. Absatz 2 dieser Norm nennt allerdings auch konkrete Ausschlüsse und Sondervoraussetzungen, die den Anspruch einschränken können.
Ein Sonderfall gilt, wenn du gerade erst einen neuen Job angetreten hast. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber entsteht nach § 3 EntgFG erst, nachdem das Arbeitsverhältnis ununterbrochen vier Wochen bestanden hat. Wirst du in dieser ersten Zeit krank, zahlt der Arbeitgeber noch nicht. In diesem Fall kann direkt die Krankenkasse mit dem Krankengeld einspringen, sofern keine anderen Ausschlussgründe vorliegen.
Der genaue Zeitpunkt, ab dem das Krankengeld entsteht, ist gesetzlich definiert. Nach § 46 SGB V entsteht der Anspruch im Falle eines Krankenhausaufenthalts direkt ab dem Behandlungsbeginn. In den übrigen Fällen entsteht der Anspruch grundsätzlich am Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Die Vorschrift regelt auch die Anschlussfeststellung, wenn eine bestehende Krankschreibung verlängert wird, sowie weitere Sonderfälle des Anspruchsbeginns.
Berechnung und Betrag: Wie viel Krankengeld bekommst du?
Der genaue Betrag deines Krankengeldes berechnet sich aus deinem bisherigen Einkommen und unterliegt gesetzlichen Höchstgrenzen. § 47 SGB V legt fest, dass das Krankengeld grundsätzlich 70 Prozent des beitragspflichtigen Regelentgelts beträgt. Gleichzeitig darf es höchstens 90 Prozent des maßgeblichen Nettoarbeitsentgelts ausmachen. Berechnung, kalendertägliche Zahlung und der genaue Bemessungszeitraum richten sich nach den weiteren Absätzen dieser Vorschrift. Für gesetzlich Versicherte mit Krankengeldanspruch gilt grundsätzlich die gesetzliche Berechnung nach § 47 SGB V.
Diese Berechnung basiert nicht schlicht auf dem letzten Nettogehalt, das auf deinem Konto eingegangen ist. Einmalzahlungen oder Arbeitszeitänderungen können das Ergebnis beeinflussen. Zudem ist der Betrag nach oben gedeckelt. Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt 2026 das Einkommen, das für die Berechnung der Beiträge und damit für die leistungsrechtliche Berechnungsgrundlage berücksichtigt wird. Der Höchstbetrag 2026 folgt aus dieser Beitragsbemessungsgrenze.
| Regelung / Begrenzung | Wert / Betrag | Quelle |
|---|---|---|
| Krankengeldhöhe (Regelwert) | 70 Prozent des beitragspflichtigen regelmäßigen Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens | BMG 2026 |
| Krankengeldhöhe (Maximalwert) | Höchstens 90 Prozent des maßgeblichen Nettoarbeitsentgelts | BMG 2026 |
| Höchstbetrag pro Kalendertag (brutto) | 135,63 Euro | AOK 2026 |
| Beitragsbemessungsgrenze (monatlich) | 5.812,50 Euro | BMG 2026 |
| Beitragsbemessungsgrenze (jährlich) | 69.750 Euro | BMG 2026 |
Das berechnete Krankengeld ist ein Höchstwert vor den gegebenenfalls einzubehaltenden Sozialversicherungsbeiträgen und kein pauschaler Auszahlungsbetrag für alle Versicherten. Nach § 166 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI fallen für Beziehende von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Übergangsgeld oder Verletztengeld grundsätzlich noch Sozialversicherungsbeiträge an. Die beitragspflichtige Einnahme beträgt dabei nach § 166 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI grundsätzlich 80 Prozent des der Leistung zugrunde liegenden Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens, vorbehaltlich der gesetzlichen Besonderheiten. Von deinem Bruttokrankengeld können noch deine Anteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgehen.
Dauer des Krankengeldes: Wie lange wird gezahlt?
Die Dauer der Krankengeldzahlung ist grundsätzlich auf einen festen Zeitraum begrenzt, selbst wenn die Krankheit länger andauert. Nach § 48 SGB V wird Krankengeld wegen derselben Krankheit grundsätzlich für höchstens 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren gezahlt. Tritt während dieser Zeit eine weitere Krankheit hinzu, verlängert das die Bezugsdauer nicht. Die Norm bestimmt zudem genau, welche Zeiten bei der Berechnung mitzählen.
Ein häufiger Irrtum betrifft das Verhältnis zur Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Die Höchstdauer ist nicht schlicht 78 Wochen Krankengeldzahlungen zusätzlich zu sechs Wochen Lohnfortzahlung. Laut Bundesministerium für Gesundheit (Stand 2026) fließen die ersten sechs Wochen der Lohnfortzahlung durch den Betrieb bereits in diesen Gesamtzeitraum von 78 Wochen hinein.
Für die genaue Fristberechnung gelten die Regeln des § 48 SGB V. Ruhende oder versagte Bezugszeiten können mitzählen. Das Krankengeld wird kalendertäglich berechnet. Ein voller Monat wird dabei gesetzlich mit 30 Tagen angesetzt, unabhängig davon, wie viele Tage er tatsächlich hat.
Die Falle: Warum die lückenlose Krankschreibung so wichtig ist
Eine verspätete Folgefeststellung kann das Krankengeld ruhen lassen. § 49 SGB V regelt, dass der Krankengeldanspruch unter anderem ruht, soweit beitragspflichtiges Arbeitsentgelt bezogen wird, sowie in gesetzlich geregelten weiteren Fällen. Die Norm erfasst auch die fehlende rechtzeitige Folgefeststellung. Der Anspruch auf Krankengeld bleibt jeweils bis zu dem Tag bestehen, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ärztlich festgestellt wird, wenn diese ärztliche Feststellung spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit erfolgt; Samstage gelten insoweit nicht als Werktage.
Die Rechtsprechung formuliert klare Anforderungen an Versicherte, um den Anspruch aufrechtzuerhalten:
- Das Bundessozialgericht (BSG, Aktenzeichen B 3 KR 9/19 R vom 26.03.2020) hat entschieden, dass es für das Krankengeld grundsätzlich auf das Versicherungsverhältnis im Zeitpunkt des jeweiligen Anspruchsentstehungstatbestands ankommt.
- Das Gericht behandelt in diesem Urteil die engen Voraussetzungen für Ausnahmen bei nachträglicher oder nicht lückenloser AU-Feststellung.
- Die begrenzte gesetzliche Werktagsregel und eng umrissene Ausnahmen ersetzen keine vorsorglich rechtzeitige ärztliche Feststellung vor Ablauf der alten Bescheinigung.
Wer wegen einer langen Krankheit einen Jobwechsel planen möchte, braucht finanzielle Sicherheit und sollte den nächsten Arzttermin rechtzeitig vereinbaren. Das gilt ebenso, wenn du während der Krankheit eine Kündigung erhältst, was du unter Sonderfälle bei der Kündigung nachlesen kannst. Feiertage, die Verfügbarkeit der Praxis oder die Kommunikation mit der Krankenkasse entbinden dich grundsätzlich nicht von der Pflicht, den konkreten Endtag der bisherigen Arbeitsunfähigkeit sorgfältig zu prüfen.
Krankengeld beim Jobwechsel und nach einer Kündigung
Dein Anspruch auf Krankengeld kann bestehen bleiben, auch wenn dein Arbeitsverhältnis während der Krankheit endet. Nach § 192 SGB V bleibt die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich erhalten, solange Anspruch auf Krankengeld besteht oder Krankengeld bezogen wird. Du bist in diesem Fall weiterhin versichert und erhältst grundsätzlich deine Zahlungen.
Das bedeutet für den Arbeitsalltag: Eine Kündigung durch den Arbeitgeber oder ein auslaufender befristeter Vertrag beenden die Krankengeldzahlung nicht automatisch. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsunfähigkeit bereits vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses ärztlich festgestellt wurde und keine anderen Ausschlussgründe vorliegen. Die rechtzeitige Krankschreibung ist hier besonders wichtig, da du nach dem Jobende keinen Arbeitgeber mehr hast, über den du versichert bist.
Wer in dieser Phase über berufliche Alternativen nachdenkt, kann sich orientieren. Weitere Informationen zu deinen Rechten im Arbeitsverhältnis findest du in unserem Ratgeber. Wenn du unsicher bist, wie sich ein Aufhebungsvertrag auf das Krankengeld auswirkt, kann eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder die Gewerkschaft den Fall prüfen.
Aufforderung zur Reha: Die 10-Wochen-Frist
Die Krankenkasse kann dich auffordern, einen Antrag auf medizinische Rehabilitation zu stellen, wenn deine Erwerbsfähigkeit gefährdet ist. Nach § 51 SGB V kann die Krankenkasse bei erheblich gefährdeter oder geminderter Erwerbsfähigkeit eine Zehn-Wochen-Frist zur Beantragung von Reha- beziehungsweise Teilhabeleistungen setzen. Innerhalb dieser Frist ist der Antrag grundsätzlich einzureichen.
Diese Aufforderung hat direkte finanzielle Konsequenzen. Stellst du innerhalb der Frist den Antrag nicht, entfällt dein Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist. Wird der Antrag später gestellt, lebt der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag der Antragstellung wieder auf.
Ein solcher Reha-Antrag kann den weiteren Verlauf der Absicherung verändern. Bei bestimmten Renten- und Versorgungsbezügen endet der Anspruch auf Krankengeld nach § 50 SGB V oder das Krankengeld wird gekürzt. Die Krankenkasse prüft in diesen Fällen, ob die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente vorliegen.
Häufige Fragen zum Krankengeld
Quellen & Rechtsprechung
- § 44 SGB V – Krankengeld
- § 46 SGB V – Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld
- § 47 SGB V – Höhe und Berechnung des Krankengeldes
- § 48 SGB V – Dauer des Krankengeldes
- § 49 SGB V – Ruhen des Krankengeldes
- § 50 SGB V – Ausschluß und Kürzung des Krankengeldes
- § 51 SGB V – Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe
- § 192 SGB V – Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger
- § 3 EntgFG – Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- § 166 SGB VI – Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherter
- BUNDESSOZIALGERICHT (BSG), Urteil vom 26.03.2020 – B 3 KR 9/19 R
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG) – Krankengeld (2026)
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG) – Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) (2026)
- AOK – Krankengeld: Rechner und Informationen (2026)
Über diesen Ratgeber
Diesen Ratgeber schreibt Josua Gösmann, Geschäftsführer der GOESMANN DIGITAL CONSULTING GmbH aus Paderborn, die 30-sek-bewerbung.de betreibt. Wir stützen die Inhalte auf Gesetzestexte und veröffentlichte Rechtsprechung; die Quellen sind oben verlinkt. Das Datum der letzten Bearbeitung steht oben im Artikel.
Hinweis
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- Aktualität. Zuletzt bearbeitet am 27.10.2026. Gesetze und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben. Wir überarbeiten Artikel von Zeit zu Zeit, garantieren aber nicht, dass sie aktuell, vollständig oder fehlerfrei sind.
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