Weihnachtsgeld: Anspruch, Höhe und Regeln bei Kündigung
Alles zu betrieblicher Übung, Stichtagen und Rückzahlungsklauseln beim 13. Gehalt.
Nur allgemeine Information – wir bieten keine Rechtsberatung an. Hinweis
Das Wichtigste in Kürze
- Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf ein Weihnachtsgeld existiert in Deutschland nicht.
- Rechtliche Grundlagen für diese Sonderzahlung bilden stattdessen Tarifverträge, individuelle Arbeitsverträge oder die betriebliche Übung durch wiederholte vorbehaltlose Auszahlung.
- Stichtagsklauseln in vorformulierten Verträgen, die den Erhalt an ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis binden, benachteiligen Beschäftigte unangemessen und sind unwirksam, sofern die Prämie auch geleistete Arbeit vergütet.
- Forderungen des Arbeitgebers auf Rückzahlung nach einer Eigenkündigung setzen eine wirksame vertragliche Vereinbarung voraus, die nicht gegen das Benachteiligungsverbot verstößt.
Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf ein Weihnachtsgeld existiert in Deutschland nicht. Laut dem Statistischen Bundesamt erhielten im Jahr 2024 jedoch 85,8 % der Tarifbeschäftigten diese Sonderzahlung. Der Durchschnittswert unter den erfassten Tarifverträgen mit Weihnachtsgeld betrug dabei 2.987 Euro brutto. Ein rechtlicher Anspruch auf das 13. Gehalt resultiert meist aus einem Tarifvertrag, dem individuellen Arbeitsvertrag oder der sogenannten betrieblichen Übung nach mehrmaliger vorbehaltloser Zahlung. Wer einen Jobwechsel plant, prüft am besten die genauen Bedingungen im eigenen Vertrag, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Die rechtlichen Hürden für Arbeitgeber, einmal gewährte Zahlungen wieder zu streichen, sind oft höher, als viele Beschäftigte annehmen.
Weihnachtsgeld: Anspruch und durchschnittliche Höhe
Ob eine Sonderzahlung erfolgt und wie hoch diese ausfällt, regeln in den meisten Fällen tarifliche Vereinbarungen oder der Arbeitsvertrag. Das Gesetz sieht keine automatische Auszahlung vor. In der Praxis erfolgt die Überweisung meist zusammen mit dem Novembergehalt. Die reine Bezeichnung als Weihnachtsgeld legt dabei rechtlich nicht automatisch fest, welchem genauen Zweck die Zahlung dient. Dies ist später für die Frage wichtig, ob das Geld bei einer Kündigung behalten werden darf oder ob Rückzahlungsforderungen drohen.
Die Höhe der Auszahlung unterscheidet sich stark nach Branche und Betrieb. Die Daten des Statistischen Bundesamtes belegen, dass die Mehrheit der Beschäftigten mit Tarifbindung von dieser Leistung profitiert. Wer ohne Tarifbindung in einer Praxis, einer Werkstatt oder im Büro arbeitet, handelt die Konditionen individuell mit dem Arbeitgeber aus. Dabei kommt es auf das Verhandlungsgeschick und die genaue Formulierung im Vertragstext an.
Tarifvertrag als stärkste Grundlage
Wenn das Arbeitsverhältnis in den Geltungsbereich eines Tarifvertrags fällt und beide Seiten tarifgebunden sind, gelten die dortigen Regelungen zu den Arbeitsbedingungen unmittelbar und zwingend. Dies ergibt sich aus § 4 TVG. Tarifnormen entfalten eine starke Bindungswirkung. Der Tarifvertrag legt dann genau fest, wer die Sonderzahlung erhält und wie sich die Summe berechnet. Oft richtet sich die Höhe nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit oder einer bestimmten Entgeltgruppe. Einen Vergleich bietet das Durchschnittsgehalt in Deutschland. Abweichungen zuungunsten der Arbeitnehmer sind bei Tarifbindung nur schwer möglich.
| Gruppe | Anteil mit Anspruch | Durchschnittliche Höhe |
|---|---|---|
| Tarifbeschäftigte (2024) | 85,8 % | 2.987 Euro brutto |
Betriebliche Übung: Wann aus Gewohnheit eine Pflicht wird
Zahlt der Arbeitgeber über mehrere Jahre hinweg – in der gerichtlichen Praxis oft bei dreimaliger ununterbrochener Zahlung – vorbehaltlos ein Weihnachtsgeld, entsteht häufig ein rechtlicher Anspruch durch die sogenannte betriebliche Übung. Beschäftigte können dann oft auch im darauffolgenden Jahr die Zahlung verlangen. Die genaue rechtliche Bewertung hängt jedoch stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Ein Automatismus für jede Situation existiert nicht, aber die Hürden für den Arbeitgeber, die Zahlung einzustellen, steigen mit jedem Jahr der vorbehaltlosen Überweisung.
Ein solcher Anspruch entsteht oft durch schlüssiges Verhalten im Arbeitsalltag. Nach § 151 BGB kommt der Vertrag durch die Annahme des Antrags zustande, ohne dass die Annahme dem Antragenden gegenüber erklärt zu werden braucht, wenn eine solche Erklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist oder der Antragende auf sie verzichtet hat. Dies ist für die Einordnung einer betrieblichen Übung hochrelevant. Ob wiederholte Zahlungen einen Anspruch begründen, hängt von der Auslegung des Arbeitgeberverhaltens ab. Eine stillschweigende Annahme durch bloße Fortsetzung der Arbeit folgt nicht automatisch daraus. Das gilt auf der Baustelle genauso wie im Büro oder in der Pflege. Wer den Betrieb verlässt, prüft solche Stolperfallen beim Jobwechsel am besten frühzeitig, um keine Ansprüche verfallen zu lassen.
Der Freiwilligkeitsvorbehalt in der Praxis
Arbeitgeber versuchen oft, das Entstehen einer betrieblichen Übung zu verhindern. Diese nutzen dafür Zusätze auf der Lohnabrechnung. Das reicht aber nicht immer aus, um den Anspruch zu vernichten. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein gelegentlicher Abrechnungshinweis mit der Abkürzung freiw. einen Anspruch aus betrieblicher Übung im konkreten Fall nicht ausschließt (BAG, Urteil vom 25.01.2023 – 10 AZR 116/22). Ein solcher knapper Hinweis genügt oft nicht, um die rechtliche Bindungswirkung der wiederholten Zahlung aufzuheben.
Überraschende Klauseln im Arbeitsvertrag
Auch ein arbeitsvertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt schließt den Anspruch nicht in jedem Fall eindeutig und wirksam aus (BAG, Urteil vom 08.12.2010 – 10 AZR 671/09). Vorformulierte Vertragsbedingungen unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben. Nach § 305c BGB gehen Zweifel bei der Auslegung vorformulierter Vertragsbedingungen zulasten des Verwenders, also des Arbeitgebers. Überraschende Klauseln können nicht Vertragsbestandteil werden. Wenn der Vertrag einerseits ein festes Weihnachtsgeld zusagt und es an anderer Stelle komplett unter einen Freiwilligkeitsvorbehalt stellt, ist das oft widersprüchlich. Solche Unklarheiten führen häufig zur Unwirksamkeit der Einschränkung.
Jobwechsel: Bekommst du Weihnachtsgeld bei Kündigung?
Ob bei einer Kündigung eine Auszahlung erfolgt, hängt vom Zweck der Zahlung und möglichen Stichtagsregelungen ab. Belohnt das Geld auch die bereits geleistete Arbeit, sind Stichtage oft unwirksam. Eine pauschale Antwort für alle Verträge gibt es hier nicht, da die genaue Formulierung den Ausschlag gibt.
Viele Arbeitgeber verwenden Klauseln, die eine Auszahlung nur vorsehen, wenn das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Stichtag ungekündigt besteht. Ein häufig gewählter Stichtag ist der 30. November oder der 31. Dezember. Wer vorher kündigt, soll nach dem Willen des Unternehmens leer ausgehen. Hier kommt es rechtlich genau darauf an, was die Sonderzahlung vergüten soll. Handelt es sich um eine reine Betriebstreueprämie oder auch um ein Entgelt für geleistete Arbeit? Wer den Kündigungstermin richtig planen möchte, sollte diese Unterscheidung kennen, um den optimalen Zeitpunkt für die Übergabe der Kündigung zu wählen.
Unwirksame Stichtagsregelungen
Die Rechtsprechung setzt Stichtagen enge Grenzen, wenn die Zahlung einen Mischcharakter hat. Das betrifft vor allem vom Arbeitgeber vorformulierte Verträge, die einer strengen Inhaltskontrolle unterliegen. Diese Urteile stärken die Position von Arbeitnehmern erheblich. Wenn Beschäftigte das ganze Jahr über vollen Einsatz zeigen, kann ihnen der Lohn für diese Mühe in vorformulierten Verträgen oft nicht durch willkürliche Stichtage am Jahresende entzogen werden. Die Gerichte prüfen hier sehr genau, ob die Zahlung reinen Belohnungscharakter für die Zukunft hat oder die Leistung der Vergangenheit abgilt.
- Nach § 307 BGB sind vorformulierte Vertragsbestimmungen unwirksam, wenn sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen; dies ist für Freiwilligkeits-, Stichtags- und Rückzahlungsklauseln relevant.
- Eine Sonderzahlung, die auch Vergütung für bereits geleistete Arbeit ist, darf in einer vom Arbeitgeber vorformulierten Klausel nicht davon abhängig gemacht werden, dass das Arbeitsverhältnis am 31. Dezember des Jahres der Arbeitsleistung noch besteht (BAG, Urteil vom 13.05.2015 – 10 AZR 266/14).
- Ebenso kann eine Sonderzahlung, die jedenfalls auch Entgelt für geleistete Arbeit darstellt, nicht durch eine Stichtagsklausel vom ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Zeitpunkt außerhalb des Bezugszeitraums abhängig gemacht werden (BAG, Urteil vom 18.01.2012 – 10 AZR 612/10).
Rückzahlungsklauseln: Wann du das Geld zurückgeben musst
Eine Pflicht zur Rückzahlung nach einer Eigenkündigung besteht nicht automatisch. Der Arbeitgeber kann den Betrag oft nur zurückfordern, wenn eine wirksame Rückzahlungsklausel vereinbart wurde. Die Klausel sollte bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen und darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Eine Rückzahlungsklausel kann bei einer reinen Treueprämie unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Ob Bindungsfrist und Rückzahlung im Einzelfall wirksam sind, hängt unter anderem von Zweck und Höhe der Zahlung sowie vom genauen Klauselwortlaut ab. Auch hier greift die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Die vorformulierte Klausel darf die Angestellten nicht unangemessen benachteiligen. Ob eine Bindungsfrist zulässig ist, richtet sich stark nach der genauen Höhe der Zahlung im Verhältnis zum Einkommen. Ein Vergleich mit der Höhe des Krankengeldes zeigt, wie wichtig verlässliche Einnahmen für die Lebenshaltungskosten sind. Kleine Beträge rechtfertigen oft keine lange Bindung an den Betrieb.
Was passiert bei einer unwirksamen Klausel?
Ist eine vorformulierte Klausel unwirksam, bleibt der Vertrag nach § 306 BGB grundsätzlich im Übrigen bestehen. Die unwirksame Regelung wird nicht einfach auf einen gerade noch zulässigen Inhalt reduziert. Das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion schützt Arbeitnehmer davor, dass Arbeitgeber bewusst extrem weitreichende Klauseln formulieren und im Streitfall einfach auf das gesetzlich erlaubte Maß zurückfallen. Das bedeutet für die Praxis: Wenn die Rückzahlungsklausel zu weit gefasst oder rechtlich fehlerhaft ist, entfällt sie grundsätzlich komplett. Die betroffene Person muss die Sonderzahlung in diesem Fall meist nicht zurückzahlen. Der Arbeitgeber trägt das Risiko einer fehlerhaften Vertragsgestaltung.
Krankheit und Weihnachtsgeld: Ist eine Kürzung erlaubt?
Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Eine solche Kürzung kann sich auch aus einem anwendbaren Tarifvertrag ergeben. Das Gesetz setzt für diese Kürzung zudem klare finanzielle Grenzen. Eine automatische Streichung wegen Arbeitsunfähigkeit ist oft nicht zulässig und kann den gesetzlichen Schutzvorschriften widersprechen.
Ohne eine entsprechende Regelung in den Vertragsdokumenten oder in einer Betriebsvereinbarung bleibt der Anspruch trotz Krankheitstage grundsätzlich voll bestehen. Gibt es eine wirksame Vereinbarung, greift § 4a EntgFG. Danach ist eine vereinbarte Kürzung zusätzlicher Sondervergütungen wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit zwar zulässig. Diese darf aber pro Krankheitstag ein Viertel des durchschnittlichen Tagesarbeitsentgelts im Jahresdurchschnitt nicht überschreiten. Diese Grenze schützt Beschäftigte vor einem unverhältnismäßigen Einkommensverlust durch unverschuldete Krankheit.
Verjährung: Wie lange du ausstehendes Geld einfordern kannst
Ansprüche auf Sonderzahlungen unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist. Verträge enthalten jedoch oft wesentlich kürzere Ausschlussfristen, die beachtet werden sollten. Diese Fristen erfordern oft schnelles Handeln, da der Anspruch sonst verfallen und nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt nach § 199 BGB grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, empfiehlt sich zunächst das direkte Gespräch. Viele Beschäftigte fürchten Nachteile, wenn sie ihr Recht einfordern. Hier schützt jedoch § 612a BGB. Der Arbeitgeber darf dich bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil du in zulässiger Weise deine Rechte ausübst. Ob eine Abmahnung oder Kündigung deshalb unwirksam ist, hängt vom konkreten Zusammenhang und den Umständen ab.
Häufige Fragen zum Weihnachtsgeld
Quellen & Rechtsprechung
- § 151 BGB – Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden
- § 307 BGB – Inhaltskontrolle
- § 305c BGB – Überraschende und mehrdeutige Klauseln
- § 306 BGB – Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit
- § 612a BGB – Maßregelungsverbot
- § 4 TVG – Wirkung der Rechtsnormen
- § 4a EntgFG – Kürzung von Sondervergütungen
- § 199 BGB – Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist
- BUNDESARBEITSGERICHT, Urteil vom 25.01.2023 – 10 AZR 116/22
- BUNDESARBEITSGERICHT, Urteil vom 13.05.2015 – 10 AZR 266/14
- BUNDESARBEITSGERICHT, Urteil vom 18.01.2012 – 10 AZR 612/10
- BUNDESARBEITSGERICHT, Urteil vom 08.12.2010 – 10 AZR 671/09
- Statistisches Bundesamt (Destatis) – 85,8 % der Tarifbeschäftigten erhalten 2024 Weihnachtsgeld (2024)
Über diesen Ratgeber
Diesen Ratgeber schreibt Josua Gösmann, Geschäftsführer der GOESMANN DIGITAL CONSULTING GmbH aus Paderborn, die 30-sek-bewerbung.de betreibt. Wir stützen die Inhalte auf Gesetzestexte und veröffentlichte Rechtsprechung; die Quellen sind oben verlinkt. Das Datum der letzten Bearbeitung steht oben im Artikel.
Hinweis
- Keine Rechtsberatung. Wir bieten keine Rechtsberatung an, weder hier noch in unseren Gesprächen zur Vermittlung. Dieser Ratgeber informiert nur allgemein und kann die Prüfung deines Falls durch eine Anwältin oder einen Anwalt nicht ersetzen. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können abweichende Regeln enthalten.
- Aktualität. Zuletzt bearbeitet am 28.10.2026. Gesetze und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben. Wir überarbeiten Artikel von Zeit zu Zeit, garantieren aber nicht, dass sie aktuell, vollständig oder fehlerfrei sind.
- Muster, Rechner und Zahlen. Vorlagen, Berechnungen und Zahlenangaben sind unverbindliche Hilfen ohne Gewähr. Gehalts- und Tarifwerte sind Durchschnitts- oder Beispielwerte und begründen keinen Anspruch. Prüfe Fristen, Beträge und Formulierungen vor der Verwendung für deinen Fall.
- Haftung. Für die Inhalte haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die gesetzliche Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
- Hilfe im Einzelfall. Fachanwältin oder Fachanwalt für Arbeitsrecht, deine Gewerkschaft (für Mitglieder) oder deine Rechtsschutzversicherung. Bei geringem Einkommen besteht außerdem die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen, in der Regel beim Amtsgericht an deinem Wohnort.
- Fehler entdeckt? Schreib uns an info@gdc-strategie.de. Wir sehen uns jeden Hinweis an.