Tarifvertrag öffentlicher Dienst: TVöD und TV-L im Überblick
Alles zu Entgeltgruppen, Stufen und der Anerkennung von Berufserfahrung bei Bund, Kommunen und Ländern.
Das Wichtigste in Kürze
- Gemäß § 1 TVöD regelt der Tarifvertrag den Geltungsbereich für Beschäftigte im Bereich des Bundes und der kommunalen Arbeitgeberverbände, während der TV-L für die Bundesländer maßgeblich ist.
- Die Eingruppierung richtet sich nach § 12 TVöD und § 12 TV-L nach den Tätigkeitsmerkmalen der jeweils einschlägigen Entgeltordnung, sodass das Entgelt nach der festgestellten Entgeltgruppe gezahlt wird.
- Die Stufenzuordnung und die Stufenlaufzeiten werden durch § 16 TVöD sowie § 16 TV-L geregelt, wobei einschlägige Berufserfahrung die Einstufung bei einer Einstellung beeinflussen kann.
- Tarifliche Tabellenwerte stellen ein Grundentgelt dar, das auf den für den jeweiligen Bereich gültigen Tabellen basiert und sich von statistischen Medianwerten unterscheidet.
Der Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) regelt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im Bereich des Bundes und der kommunalen Arbeitgeberverbände. Das Gegenstück für die Bundesländer bildet der TV-L. Wenn du einen Wechsel in den öffentlichen Sektor anstrebst, kann das Verständnis dieser Regelwerke hilfreich für die Einschätzung deines künftigen Einkommens sein. Bei tarifgebundenen Arbeitgebern bestimmt sich das Tabellenentgelt nach Entgeltgruppe und Stufe, wobei Zulagen oder individuelle Vereinbarungen hinzukommen können. Die tarifliche Systematik ordnet deine Tätigkeit einer bestimmten Entgeltgruppe zu und honoriert deine bisherige Berufserfahrung über die Stufen der Entgelttabelle. Tarifliche Tabellenwerte stellen dabei das reine Grundentgelt dar. Diese tariflichen Werte unterscheiden sich maßgeblich von statistischen Durchschnittswerten auf dem freien Markt. So liegt beispielsweise das mittlere Entgelt für den Beruf als Zahnmedizinische Fachangestellte in Deutschland laut Entgeltatlas bei 2.841 Euro (Stand 2025). Ein Tarifvertrag bietet hingegen fest definierte Tabellenwerte und geregelte Aufstiegsmöglichkeiten. Im Folgenden erfährst du im Detail, wie die Eingruppierung funktioniert, wie deine Vorerfahrung angerechnet wird und welche aktuellen Urteile des Bundesarbeitsgerichts du bei einem Stellenwechsel kennen solltest.
Geltungsbereich: Wo der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Anwendung findet
Direktantwort: Der TVöD definiert den Geltungsbereich für den Bund und kommunale Arbeitgeberverbände, während der TV-L für die Bundesländer maßgeblich ist. Die bloße Tatsache, dass eine Einrichtung öffentlich finanziert wird, führt nicht zwingend zur Anwendung eines Tarifvertrags, da die tariflichen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sein müssen.
Gemäß § 1 TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) regelt dieser den Geltungsbereich des Tarifvertrags für Beschäftigte im Bereich des Bundes und der kommunalen Arbeitgeberverbände. Die konkrete Anwendbarkeit ist anhand des Arbeitgebers und der tariflichen Voraussetzungen zu prüfen. Das bedeutet, dass du bei einem Wechsel in den öffentlichen Dienst individuell klären solltest, ob dein neuer Arbeitgeber den TVöD anwendet und ob deine spezifische Position die tariflichen Voraussetzungen erfüllt. Es existiert im öffentlichen Sektor nicht das eine einheitliche Regelwerk für alle Angestellten, sondern eine Aufteilung nach den jeweiligen Trägern.
Der TV-L regelt die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten der Bundesländer. Auch hier gilt, dass nicht jeder öffentlich-rechtliche Arbeitgeber diesen Vertrag zwingend anwendet. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder umfasst die meisten Bundesländer, jedoch gibt es Ausnahmen mit eigenen Vertragswerken. Wenn du dich über vertragliche Grundlagen informieren möchtest, findest du in unserer Ratgeber-Übersicht weitere hilfreiche Artikel zur Vorbereitung.
Eingruppierung nach § 12 TVöD und TV-L: Wie sich dein Gehalt bestimmt
Direktantwort: Die Zuordnung zu einer Entgeltgruppe orientiert sich an den Tätigkeitsmerkmalen der jeweils einschlägigen Entgeltordnung. Dein formaler Berufsabschluss allein sichert dir keine bestimmte Entgeltgruppe, sofern dir die entsprechenden Aufgaben nicht dauerhaft übertragen werden.
Nach § 12 TVöD richtet sich die Eingruppierung im Bereich der Bundesverwaltung und der kommunalen Arbeitgeber nach den Tätigkeitsmerkmalen der jeweils einschlägigen Entgeltordnung. Bezahlt wird nach der festgestellten Entgeltgruppe. Der Arbeitgeber wertet im Detail aus, welche Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung durch deine Aufgaben erfüllt werden. Die Eingruppierung richtet sich tarifautomatisch nach der dauerhaft übertragenen Tätigkeit und den Tätigkeitsmerkmalen. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss sie korrekt ermitteln; die Feststellung schafft die Entgeltgruppe nicht erst. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber in der Regel genau prüft, welche Arbeitsvorgänge deine Stelle prägen und welche zeitlichen Anteile diese Vorgänge einnehmen, um die korrekte Entgeltgruppe zu ermitteln.
Für Beschäftigte der Bundesländer greift eine vergleichbare Systematik. Nach § 12 TV-L folgt die Eingruppierung den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung in Anlage A. Das Entgelt wird nach der jeweiligen Entgeltgruppe gezahlt. Die formale Qualifikation kann für die Erfüllung eines Tätigkeitsmerkmals relevant sein, ersetzt jedoch nicht die detaillierte Prüfung, welche Arbeitsvorgänge dir im Arbeitsalltag tatsächlich übertragen werden.
Das Bundesarbeitsgericht hat zur Eingruppierung nach der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD klargestellt, dass sich die tarifliche Bewertung nach den dortigen Tätigkeitsmerkmalen richtet (BAG, Urteil vom 20.08.2025 – 4 AZR 305/24). Für weitergehende Einzelaussagen und die genaue Auslegung in spezifischen Konstellationen ist der vollständige Entscheidungstext maßgeblich. Eine pauschale Übertragung von Urteilen auf andere Sachverhalte erfordert eine genaue Prüfung der Tätigkeitsmerkmale.
Stufen im TVöD und TV-L: Die Anerkennung deiner Berufserfahrung
Direktantwort: Berufserfahrung wird über die Stufen der Entgelttabelle abgebildet. Einschlägige Vorerfahrungen können bei einem Arbeitgeberwechsel angerechnet werden, was deine Einstufung und damit dein Startgehalt maßgeblich beeinflussen kann, sofern die tariflichen Vorgaben erfüllt sind.
Die Stufenzuordnung und die Stufenlaufzeiten regelt § 16 TVöD. Dabei unterscheiden sich die Regelungen zwischen dem Bund und der VKA und enthalten Sonderbestimmungen. Wenn du die Stufenzuordnung und die Stufenlaufzeiten betrachtest, solltest du beachten, dass ein Wechsel zwischen diesen Bereichen unterschiedliche Detailregelungen auslösen kann. Die TVöD-Stufen dienen dazu, die wachsende Erfahrung in der Ausübung der Tätigkeit finanziell abzubilden. Innerhalb der Entgeltgruppe steigst du nach den tariflich festgelegten Zeiten in der jeweiligen Stufe auf, wenn die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ausnahmen und besondere Regeln können gelten.
Für den Länderbereich regelt § 16 TV-L die Stufen der Entgelttabelle, die Stufenzuordnung bei der Einstellung und die Stufenlaufzeiten. Einschlägige Berufserfahrung kann die Einstufung beim Start in einem neuen Betrieb maßgeblich beeinflussen. Der neue Arbeitgeber prüft in der Regel anhand der tariflichen Vorgaben, ob deine bisherigen Tätigkeiten inhaltlich so eng mit der neuen Stelle verwandt sind, dass sie als einschlägig anerkannt werden.
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 20.02.2025 (Aktenzeichen 6 AZR 108/24) entschieden, dass nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L berücksichtigte Zeiten zu den beim neuen Arbeitgeber erworbenen Zeiten einschlägiger Berufserfahrung hinzuzurechnen sind. Das BAG-Urteil betrifft eine Wiedereinstellung durch denselben Arbeitgeber. Wenn die Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L erfüllt sind, werden diese Zeiten bei der erneuten Stufenzuordnung hinzugerechnet, was den Zeitpunkt für den Aufstieg in die nächste Stufe der Entgelttabelle beeinflussen kann. Wenn du beispielsweise dein Gehalt als ZFA in einer öffentlichen Klinik einschätzen möchtest, kann es sinnvoll sein, alle Nachweise über bisherige, fachlich passende Tätigkeiten vorzulegen.
- Die Zuordnung zu einer Stufe bei der Einstellung hängt von der Art und Dauer deiner einschlägigen Berufserfahrung ab.
- Eine bereits erreichte Stufe bei einem früheren Arbeitgeber wird nicht ohne Prüfung als portabel vorausgesetzt.
- Stufenlaufzeiten variieren nach Tarifbereich und Entgeltgruppe.
Tabellenentgelt vs. Durchschnittsgehalt: Ein Vergleich
Direktantwort: Tarifliche Werte sind reine Grundentgelte, die auf den für den jeweiligen Bereich gültigen Tabellen basieren. Diese lassen sich nicht direkt mit statistischen Medianwerten vergleichen, da der Entgeltatlas das mittlere Bruttomonatsentgelt ausweist und nicht mit einem tariflichen Tabellenentgelt gleichzusetzen ist.
Nach § 15 TVöD bestimmt das Tabellenentgelt sich nach der Entgeltgruppe und der Stufe. Maßgeblich sind die für den jeweiligen Bereich gültigen Tabellen. Die Werte in der TVöD-Entgelttabelle bilden das tarifliche Grundentgelt ab. Der Tarifvertrag öffentlicher Dienst der Länder und der Tarifvertrag öffentlicher Dienst der Kommunen nutzen jeweils eigene Tabellen, die nicht allein anhand gleich nummerierter Entgeltgruppen verglichen werden können, da Aufgabenmerkmale und Stufenregeln unterschiedlich ausfallen können.
Statistische Erhebungen der Bundesagentur für Arbeit zeigen die reale Gehaltsverteilung auf dem Arbeitsmarkt. Das mittlere monatliche Bruttoentgelt, der sogenannte Median, für Vollzeitbeschäftigte im Beruf Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r in der Berufsgattung der fachlich ausgerichteten Tätigkeiten liegt in Deutschland bei 2.841 Euro. Die Daten mit dem Stand 2025 zeigen zudem die Verteilung: Ein Viertel der Beschäftigten verdient weniger als 2.440 Euro, was dem unteren Quartil entspricht. Ein weiteres Viertel verdient mehr als 3.287 Euro, was das obere Quartil darstellt.
Der Median nach Geschlecht im Beruf Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r offenbart weitere Details. Bei einer Vollzeitbeschäftigung in brutto pro Monat mit dem Datenstand 2025 liegt der Wert für Frauen bei 2.839 Euro. Für Männer wird ein Median von 2.965 Euro ausgewiesen.
Die Entgeltatlas-Seite für Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r weist darauf hin, dass der Medianwert vom abrufenden System aus der Seite gelesen wird. Es ist wichtig zu verstehen, dass der Median kein TVöD- oder TV-L-Tabellenentgelt ist. Er ist nicht automatisch mit einem Tarifwert vergleichbar, da der Median ein mittleres Bruttoentgelt darstellt, während tarifliche Tabellenwerte das reine Grundentgelt abbilden.
Regionale Unterschiede und Gehaltsdaten im Detail
Direktantwort: Gehälter schwanken regional stark, wobei in Großstädten wie München die höchsten Medianentgelte erzielt werden. Tarifverträge schaffen hingegen bundesweit oder landesweit einheitliche Grundstrukturen für das Tabellenentgelt.
Betrachtet man die Bundesländer mit den höchsten Medianentgelten im Beruf Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r bei einer Vollzeitbeschäftigung in brutto pro Monat mit dem Datenstand 2025, so zeigt sich ein differenziertes Bild. Hamburg führt diese Statistik mit einem Wert von 3.022 Euro an. Darauf folgt Baden-Württemberg mit einem Median von 2.963 Euro. In Berlin liegt das mittlere Entgelt bei 2.961 Euro, während Bremen einen Wert von 2.922 Euro aufweist. Bayern verzeichnet einen Median von 2.910 Euro. In Hessen beläuft sich der Wert auf 2.881 Euro. Schleswig-Holstein erreicht 2.830 Euro und Nordrhein-Westfalen schließt diese Betrachtung mit 2.817 Euro ab.
Bei den Großstädten ab 500.000 Einwohnern mit den höchsten Medianentgelten im Beruf Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r, bezogen auf eine Vollzeitbeschäftigung in brutto pro Monat laut Datenstand 2025, ergeben sich ebenfalls deutliche Abstufungen. München steht hier mit 3.316 Euro an der Spitze. Stuttgart folgt mit einem Median von 3.079 Euro. In Frankfurt am Main liegt der Wert bei 3.029 Euro. Köln verzeichnet 2.953 Euro und Düsseldorf liegt nahezu gleichauf mit 2.951 Euro. Hannover erreicht einen Median von 2.888 Euro. Nürnberg weist 2.865 Euro auf und Dresden schließt diese Reihe mit 2.845 Euro ab.
Wenn du einen Jobwechsel planen möchtest, kann der erste Schritt die Klärung sein, ob der potenzielle neue Arbeitgeber tarifgebunden ist und welcher Vertrag genau zur Anwendung kommt, um diese regionalen Schwankungen durch feste Tabellenwerte zu ersetzen.
| Region / Gruppe | Medianentgelt (brutto/Monat) | Unteres Quartil | Oberes Quartil |
|---|---|---|---|
| Deutschland gesamt | 2.841 € | 2.440 € | 3.287 € |
| Frauen (Deutschland) | 2.839 € | - | - |
| Männer (Deutschland) | 2.965 € | - | - |
| Hamburg | 3.022 € | - | - |
| Baden-Württemberg | 2.963 € | - | - |
| Berlin | 2.961 € | - | - |
| Bremen | 2.922 € | - | - |
| Bayern | 2.910 € | - | - |
| Hessen | 2.881 € | - | - |
| Schleswig-Holstein | 2.830 € | - | - |
| Nordrhein-Westfalen | 2.817 € | - | - |
| München | 3.316 € | - | - |
| Stuttgart | 3.079 € | - | - |
| Frankfurt am Main | 3.029 € | - | - |
| Köln | 2.953 € | - | - |
| Düsseldorf | 2.951 € | - | - |
| Hannover | 2.888 € | - | - |
| Nürnberg | 2.865 € | - | - |
| Dresden | 2.845 € | - | - |
Häufige Fragen zu TVöD und TV-L
Verifizierte Quellen & Rechtsprechungsnachweise
Über diesen Ratgeber
Diesen Ratgeber schreibt Josua Gösmann, Geschäftsführer der GOESMANN DIGITAL CONSULTING GmbH aus Paderborn, die 30-sek-bewerbung.de betreibt. Jede rechtliche Aussage stützen wir auf den Gesetzestext und auf veröffentlichte Rechtsprechung; alle Quellen sind oben verlinkt. Wir aktualisieren den Artikel, wenn sich Gesetz oder Rechtsprechung ändern. Das Datum der letzten Aktualisierung steht oben im Artikel.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Im konkreten Einzelfall ersetzen diese Informationen nicht die Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.