Gehalt als Altenpfleger: Aktuelle Zahlen, Tarif und Zuschläge
Aktuelle Zahlen, der Pflegemindestlohn und die rechtlichen Faktoren, die das Bruttoentgelt als examinierte Pflegefachkraft in der Altenpflege bestimmen.
Nur allgemeine Information – wir bieten keine Rechtsberatung an. Hinweis
Das Wichtigste in Kürze
- Das mittlere monatliche Bruttoentgelt für Altenpfleger in Vollzeit liegt laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (Stand 2025) bei 4.438 Euro.
- Ab dem 01.07.2026 steigt der verbindliche Pflegemindestlohn für Pflegefachkräfte im Geltungsbereich der Siebten Pflegearbeitsbedingungenverordnung auf 21,03 Euro pro Stunde.
- Das tatsächliche Einkommen hängt von der Region, einem möglichen Tarifvertrag nach dem Tarifvertragsgesetz und anfallenden Schichtzuschlägen ab.
- Bei Nachtarbeit steht Beschäftigten nach dem Arbeitszeitgesetz ein angemessener Freizeitausgleich oder ein Zuschlag zu, sofern keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung besteht.
Das mittlere monatliche Bruttoentgelt (Median) für Vollzeitbeschäftigte im Beruf Altenpfleger/in liegt in Deutschland bei 4.438 Euro. Dieser Wert basiert auf dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit mit dem Datenstand 2025 und bezieht sich auf die Berufsgattung der Berufe in der Altenpflege ohne Spezialisierung für fachlich ausgerichtete Tätigkeiten. Wenn du dein Gehalt als Altenpfleger planst, bildet dieser statistische Wert eine erste Orientierung. Die Daten zeigen zudem eine geschlechtsspezifische Verteilung: Männer erzielen in diesem Beruf ein mittleres Bruttoentgelt von 4.508 Euro im Monat, während Frauen auf einen Median von 4.410 Euro kommen.
Aktuelle Gehaltszahlen: Was verdienen Altenpfleger?
Altenpfleger verdienen in Deutschland in Vollzeit ein mittleres Bruttoentgelt von 4.438 Euro im Monat. Ein Viertel der Beschäftigten liegt unter 3.983 Euro, ein weiteres Viertel über 4.886 Euro.
Diese Zahlen bilden sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelte ab. Der Entgeltatlas weist einen Median aus: Die Hälfte der erfassten Entgelte liegt darunter, die andere Hälfte darüber. Er ist nicht mit einem tariflichen Einstiegsgehalt oder dem allgemeinen Gehalt für Pflegefachkräfte in Krankenhäusern gleichzusetzen. Die Gehaltsspanne in der Altenpflege ist beträchtlich. Ein Viertel der vollzeitbeschäftigten Altenpfleger verdient weniger als 3.983 Euro im Monat, was dem unteren Quartil entspricht. Ein weiteres Viertel liegt über dem oberen Quartil von 4.886 Euro brutto.
Wenn du die statistische Abweichung zwischen Median und dem Durchschnittsgehalt in Deutschland kennst, weißt du, dass extreme Ausreißer an beiden Enden der Skala den Median nicht verzerren. Nach § 611a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wird der Arbeitsvertrag definiert, aus dem sich die Pflicht des Arbeitnehmers zur weisungsgebundenen Arbeit ergibt. Die konkrete Vergütung für deine Tätigkeit ergibt sich insbesondere aus diesem Vertrag, einer bestehenden Tarifbindung oder zwingenden Mindestentgeltregeln. Teilzeitarbeit verändert den Monatsverdienst im Verhältnis zur vereinbarten Arbeitszeit, weshalb die genannten Vollzeitwerte nicht direkt auf Teilzeitstellen übertragbar sind.
| Kategorie | Bruttoentgelt pro Monat |
|---|---|
| Unteres Quartil (ein Viertel verdient weniger) | 3.983 € |
| Median Frauen | 4.410 € |
| Median Gesamt | 4.438 € |
| Median Männer | 4.508 € |
| Oberes Quartil (ein Viertel verdient mehr) | 4.886 € |
Regionale Unterschiede: Gehalt nach Bundesland und Stadt
Das höchste mittlere Entgelt für Altenpfleger wird in Baden-Württemberg mit 4.614 Euro gezahlt. Bei den Großstädten ab 500.000 Einwohnern liegt München mit 4.775 Euro an der Spitze. Der Arbeitsort nimmt einen erheblichen Einfluss auf die tatsächliche Bezahlung in der Pflege.
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (Datenstand 2025) zeigt deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern für Vollzeitbeschäftigte. Nach Baden-Württemberg folgen Hamburg mit einem Median von 4.579 Euro und Berlin mit 4.507 Euro. Auch Bayern und Bremen liegen mit jeweils 4.495 Euro noch über dem bundesweiten Median. Rheinland-Pfalz erreicht ein mittleres Bruttoentgelt von 4.465 Euro, Nordrhein-Westfalen kommt auf 4.454 Euro und Hessen schließt diese Gruppe mit 4.443 Euro ab.
| Bundesland | Mittleres Bruttoentgelt (Median) |
|---|---|
| Baden-Württemberg | 4.614 € |
| Hamburg | 4.579 € |
| Berlin | 4.507 € |
| Bayern | 4.495 € |
| Bremen | 4.495 € |
| Rheinland-Pfalz | 4.465 € |
| Nordrhein-Westfalen | 4.454 € |
| Hessen | 4.443 € |
Bei den Großstädten ab 500.000 Einwohnern führt München das Feld mit 4.775 Euro an. Danach folgt Stuttgart mit 4.683 Euro und Köln mit 4.583 Euro. Frankfurt am Main liegt mit 4.582 Euro fast gleichauf mit Köln. Danach reihen sich Hannover mit 4.518 Euro, Essen mit 4.498 Euro, Düsseldorf mit 4.475 Euro und Nürnberg mit 4.415 Euro ein.
| Großstadt (ab 500.000 Einwohner) | Mittleres Bruttoentgelt (Median) |
|---|---|
| München | 4.775 € |
| Stuttgart | 4.683 € |
| Köln | 4.583 € |
| Frankfurt am Main | 4.582 € |
| Hannover | 4.518 € |
| Essen | 4.498 € |
| Düsseldorf | 4.475 € |
| Nürnberg | 4.415 € |
Solche regionalen Werte beziehen sich auf den Arbeitsort, nicht auf deinen Wohnort. Wenn du für einen neuen Job in eine andere Stadt pendelst, solltest du deinen Arbeitsvertrag vor Unterschrift prüfen. Ein höheres Bruttoentgelt in einer Metropole geht oft mit höheren Lebenshaltungskosten einher. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt zwar bundesweit, spielt aber für Fachkräfte in der Pflege kaum eine Rolle, da der Branchenmindestlohn deutlich höher ausfällt.
Pflegemindestlohn und Tarifvertrag: Wer bestimmt dein Gehalt?
Dein Gehalt wird durch deinen Arbeitsvertrag, einen möglichen Tarifvertrag und die zwingenden Vorgaben der Pflegearbeitsbedingungenverordnung bestimmt. Ab dem 01.07.2026 darf eine Pflegefachkraft im Geltungsbereich dieser Verordnung nicht unter 21,03 Euro pro Stunde verdienen.
Der gesetzliche Pflegemindestlohn ab 2026
Nach § 2 der Siebten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (7. PflegeArbbV) setzt der Gesetzgeber verbindliche, nach Qualifikationsstufe gestaffelte Mindestentgelte fest. Für Pflegefachkräfte liegt dieser Wert ab dem 01.07.2026 bei 21,03 Euro je Stunde. Dieser Branchenmindestlohn bildet eine verbindliche Untergrenze. Nach § 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) wird zwar der allgemeine gesetzliche Mindestlohnanspruch begründet, besondere zwingende Branchenmindestentgelte sind jedoch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorrangregeln gesondert zu prüfen und haben Vorrang.
| Regelung | Wert / Inhalt |
|---|---|
| Pflegemindestlohn für Pflegefachkräfte (ab 01.07.2026) | 21,03 € pro Stunde |
| Gesetzliche Grundlage | § 2 7. PflegeArbbV |
Die Verordnung gilt allerdings nicht für jede Einrichtung. Gemäß § 1 der 7. PflegeArbbV wird der betriebliche und persönliche Geltungsbereich des Pflegemindestlohns festgelegt. Diese Vorschrift nimmt unter anderem Krankenhäuser sowie bestimmte Tätigkeitsbereiche aus. Ob du als Pflegefachkraft unter diese Verordnung fällst, muss anhand deines konkreten Einsatzes geprüft werden.
Tarifbindung und Arbeitsvertrag
Ein Tarifvertrag hat nach § 4 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) eine unmittelbare und zwingende Wirkung für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse im Geltungsbereich des Tarifvertrags. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die tariflichen Rechtsnormen nicht zu deinem Nachteil abändern darf. Letztlich definiert § 611a BGB deinen Arbeitsvertrag. Die konkrete Vergütung ergibt sich insbesondere aus diesem Vertrag, der Tarifbindung oder zwingenden Mindestentgeltregeln.
Zuschläge und Arbeitszeit: Nachtarbeit und Ruhephasen
Für Nachtarbeit sieht das Arbeitszeitgesetz einen angemessenen Freizeitausgleich oder einen Lohnzuschlag vor, sofern keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung besteht. Grundsätzlich gilt eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden.
Die Arbeit in der Altenpflege erfordert oft Schichtdienste. Das Gesetz schützt deine Erholungsphasen. § 5 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) schreibt eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden nach dem Ende der täglichen Arbeitszeit vor, sofern keine gesetzlichen Ausnahmen greifen. Diese Ruhezeit dient der Regeneration.
Wenn du nachts arbeitest und keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung besteht, greift § 6 ArbZG. Der Arbeitgeber muss dir für die Nachtarbeit angemessene bezahlte freie Tage oder einen angemessenen Zuschlag gewähren.
Auch die Art der Arbeit beeinflusst die Bezahlung. Das Bundesarbeitsgericht urteilte in einer Entscheidung (BAG, 19.11.2014 – 5 AZR 1101/12), dass das Mindestentgelt nach der damals geltenden Pflegearbeitsbedingungenverordnung nicht nur für Vollarbeit, sondern auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen war. Diese Aussage betrifft die damalige Verordnung und ist nicht als allgemeine Aussage zu allen heutigen Zuschlagsfragen zu lesen. In einem weiteren Verfahren (BAG, 24.06.2020 – 5 AZR 93/19) verwarf das BAG die Revision als unzulässig. Seine Ausführungen zur damaligen PflegeArbbV betrafen den konkreten Streitfall und begründen keine allgemeine Aussage für heutige Dienste.
- Wenn keine tarifliche Ausgleichsregelung besteht, muss der Arbeitgeber angemessene bezahlte freie Tage oder einen angemessenen Zuschlag gewähren.
- Bereitschaftsdienste unterlagen in der Vergangenheit spezifischen Regeln der jeweiligen Pflegearbeitsbedingungenverordnung.
Qualifikation und Entgelttransparenz: Deine Rechte
Deine Qualifikation sichert dir bestimmte Tätigkeiten, die nach dem Pflegeberufegesetz beruflich Personen mit entsprechender Erlaubnis vorbehalten sind. Das Entgelttransparenzgesetz verbietet zudem bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit eine geringere Vergütung wegen des Geschlechts.
Als examinierte Pflegefachkraft übernimmst du viel Verantwortung. § 4 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) reserviert bestimmte Aufgaben beruflich für Personen mit entsprechender Erlaubnis. Dazu gehören insbesondere das Feststellen des Pflegebedarfs, die Organisation der Pflegeprozesse und die Evaluation der Pflegequalität. Ohne diese entsprechende Erlaubnis dürfen diese spezifischen Tätigkeiten nicht beruflich ausgeübt werden.
Für diese Arbeit steht dir eine diskriminierungsfreie Vergütung zu. § 7 des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) verbietet bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit eine geringere Vergütung wegen des Geschlechts. Dies gilt für alle Bestandteile deines Gehalts.
Wenn du vermutest, dass Kollegen für die gleiche Arbeit mehr verdienen, eröffnet dir § 10 EntgTranspG unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen individuellen Auskunftsanspruch zum Vergleichsentgelt und zu Entgeltbestandteilen. Du kannst damit Informationen in deinem Betrieb einfordern, um deine Verhandlungsposition bei einem anstehenden Gespräch über dein Gehalt zu stärken.
Häufige Fragen zum Gehalt von Altenpflegern
Quellen & Rechtsprechung
Über diesen Ratgeber
Diesen Ratgeber schreibt Josua Gösmann, Geschäftsführer der GOESMANN DIGITAL CONSULTING GmbH aus Paderborn, die 30-sek-bewerbung.de betreibt. Wir stützen die Inhalte auf Gesetzestexte und veröffentlichte Rechtsprechung; die Quellen sind oben verlinkt. Das Datum der letzten Bearbeitung steht oben im Artikel.
Hinweis
- Keine Rechtsberatung. Wir bieten keine Rechtsberatung an, weder hier noch in unseren Gesprächen zur Vermittlung. Dieser Ratgeber informiert nur allgemein und kann die Prüfung deines Falls durch eine Anwältin oder einen Anwalt nicht ersetzen. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können abweichende Regeln enthalten.
- Aktualität. Zuletzt bearbeitet am 30.10.2026. Gesetze und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben. Wir überarbeiten Artikel von Zeit zu Zeit, garantieren aber nicht, dass sie aktuell, vollständig oder fehlerfrei sind.
- Muster, Rechner und Zahlen. Vorlagen, Berechnungen und Zahlenangaben sind unverbindliche Hilfen ohne Gewähr. Gehalts- und Tarifwerte sind Durchschnitts- oder Beispielwerte und begründen keinen Anspruch. Prüfe Fristen, Beträge und Formulierungen vor der Verwendung für deinen Fall.
- Haftung. Für die Inhalte haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die gesetzliche Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
- Hilfe im Einzelfall. Fachanwältin oder Fachanwalt für Arbeitsrecht, deine Gewerkschaft (für Mitglieder) oder deine Rechtsschutzversicherung. Bei geringem Einkommen besteht außerdem die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen, in der Regel beim Amtsgericht an deinem Wohnort.
- Fehler entdeckt? Schreib uns an info@gdc-strategie.de. Wir sehen uns jeden Hinweis an.