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Gehalt als Berufskraftfahrer: Aktuelle Zahlen & Rechte

Vom statistischen Median bis zum Tarifvertrag: So viel verdienen Lkw-Fahrer in Deutschland wirklich – und diese Faktoren bestimmen dein Brutto.

Von Josua GösmannZuletzt bearbeitet: 10 Min. LesezeitGrundlage: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (Stand 2025) sowie aktuelle arbeitsrechtliche Gesetze (BGB, MiLoG, ArbZG, TVG, BBiG).

Nur allgemeine Information – wir bieten keine Rechtsberatung an. Hinweis

Das Wichtigste in Kürze

  • Das mittlere monatliche Bruttoentgelt für vollzeitbeschäftigte Berufskraftfahrer liegt in Deutschland laut Entgeltatlas bei 3.196 Euro.
  • Ein Viertel der Beschäftigten in dieser Berufsgattung verdient weniger als 2.743 Euro, während ein weiteres Viertel mehr als 3.787 Euro erzielt.
  • Die höchsten Medianentgelte verzeichnet der Entgeltatlas in Frankfurt am Main mit 3.949 Euro sowie im Bundesland Rheinland-Pfalz mit 3.386 Euro.
  • Ob Tarifentgelte unmittelbar und zwingend gelten, hängt nach dem Tarifvertragsgesetz von der Tarifbindung beider Seiten ab.

Das mittlere monatliche Bruttoentgelt (Median) für Vollzeitbeschäftigte im Beruf Berufskraftfahrer/in (Berufsgattung: Berufskraftfahrer/innen (Güterverkehr/LKW) - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten) liegt in Deutschland bei 3.196 Euro. Ein Viertel der Beschäftigten verdient weniger als 2.743 Euro, während ein weiteres Viertel mehr als 3.787 Euro im Monat erzielt. Dein tatsächliches Gehalt als Berufskraftfahrer hängt unter anderem davon ab, ob ein Tarifvertrag anwendbar ist und in welchem Bundesland der Arbeitsort liegt. Dieser Ratgeber zeigt dir die exakten statistischen Werte der Bundesagentur für Arbeit (Entgeltatlas, Datenstand 2025). Zudem erfährst du, welche gesetzlichen Vorgaben aus dem Tarifvertragsgesetz, dem Arbeitszeitgesetz und dem Mindestlohngesetz deinen Verdienst bestimmen können. Wenn du einen Jobwechsel planen möchtest, helfen dir diese Zahlen bei der Einschätzung deines Marktwerts.

Aktuelle Gehaltszahlen: Was verdienen Berufskraftfahrer?

Das statistische mittlere Bruttoentgelt für Lkw-Fahrer in Vollzeit beträgt 3.196 Euro im Monat. Männer erzielen im statistischen Mittel einen höheren Wert als Frauen.

Die Bundesagentur für Arbeit erfasst im Entgeltatlas die sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelte für fachlich ausgerichtete Tätigkeiten in dieser Berufsgattung. Der Median ist der mittlere Wert. Rund die Hälfte liegt darunter und rund die Hälfte darüber; bei gleichen Werten muss die Aufteilung nicht exakt halb sein. Das untere Quartil liegt bei 2.743 Euro, das obere Quartil bei 3.787 Euro. Diese Zahlen spiegeln den Datenstand von 2025 wider und beziehen sich ausschließlich auf Vollzeitstellen.

Bei der Auswertung nach Geschlecht zeigt sich eine Differenz. Das Medianentgelt nach Geschlecht im Beruf Berufskraftfahrer/in liegt bei Männern bei 3.202 Euro. Frauen kommen im selben Beruf auf einen statistischen Wert von 2.934 Euro im Monat (Vollzeit, brutto/Monat, Datenstand 2025). Diese statistischen Werte stellen keinen rechtlichen Anspruch auf ein bestimmtes Einkommen dar. Sie dienen lediglich der Orientierung, wenn du dein aktuelles Einkommen bewerten möchtest.

Statistische Bruttoentgelte für Berufskraftfahrer in Deutschland
GruppeBruttogehalt pro Monat (Median)Quelle & Stand
Alle (Vollzeit)3.196 €BA Entgeltatlas, 2025
Unteres Quartil (ein Viertel verdient weniger)2.743 €BA Entgeltatlas, 2025
Oberes Quartil (ein Viertel verdient mehr)3.787 €BA Entgeltatlas, 2025
Männer (Vollzeit)3.202 €BA Entgeltatlas, 2025
Frauen (Vollzeit)2.934 €BA Entgeltatlas, 2025

Regionale Unterschiede: Wo ist das Lkw-Fahrer-Gehalt am höchsten?

Der Entgeltatlas zeigt Medianentgelte nach Arbeitsort. Das sind statistische Werte und keine Aussage darüber, dass Arbeitgeber in einer Region jeweils diese Beträge zahlen. Bei den Großstädten ab 500.000 Einwohnern führt Frankfurt am Main die Liste deutlich an.

Der Arbeitsort hat einen messbaren Einfluss auf den statistischen Verdienst. Die Bundesländer mit den höchsten Medianentgelten im Beruf Berufskraftfahrer/in (Vollzeit, brutto/Monat, Datenstand 2025) sind: Rheinland-Pfalz liegt mit 3.386 Euro an der Spitze. Es folgen Baden-Württemberg mit 3.368 Euro, Berlin mit 3.338 Euro und Nordrhein-Westfalen mit 3.280 Euro. Weitere hohe Werte weisen Bayern mit 3.267 Euro, das Saarland mit 3.236 Euro, Niedersachsen mit 3.212 Euro und Hessen mit 3.198 Euro auf.

Auch zwischen den Metropolen gibt es ein deutliches Gefälle. Großstädte (ab 500.000 Einwohnern) mit den höchsten Medianentgelten im Beruf Berufskraftfahrer/in (Vollzeit, brutto/Monat, Datenstand 2025) zeigen folgendes Bild: In Frankfurt am Main liegt der Median bei 3.949 Euro, gefolgt von München mit 3.824 Euro und Stuttgart mit 3.759 Euro. Düsseldorf erreicht 3.585 Euro, Hannover 3.524 Euro und Köln 3.492 Euro. In Städten wie Dortmund liegt das mittlere Entgelt bei 3.255 Euro, in Essen bei 3.251 Euro. Wenn du überlegst, deinen Job heimlich wechseln zu wollen, lohnt sich ein genauer Blick auf diese regionalen Unterschiede. Ein Umzug oder ein Arbeitgeber in einer benachbarten Metropole kann die Verhandlungsbasis verändern.

Regionale Medianentgelte für Berufskraftfahrer (Vollzeit)
Region / StadtBruttogehalt pro Monat (Median)Quelle & Stand
Frankfurt am Main3.949 €BA Entgeltatlas, 2025
München3.824 €BA Entgeltatlas, 2025
Stuttgart3.759 €BA Entgeltatlas, 2025
Düsseldorf3.585 €BA Entgeltatlas, 2025
Hannover3.524 €BA Entgeltatlas, 2025
Köln3.492 €BA Entgeltatlas, 2025
Rheinland-Pfalz3.386 €BA Entgeltatlas, 2025
Baden-Württemberg3.368 €BA Entgeltatlas, 2025
Berlin3.338 €BA Entgeltatlas, 2025
Nordrhein-Westfalen3.280 €BA Entgeltatlas, 2025
Bayern3.267 €BA Entgeltatlas, 2025
Dortmund3.255 €BA Entgeltatlas, 2025
Essen3.251 €BA Entgeltatlas, 2025
Saarland3.236 €BA Entgeltatlas, 2025
Niedersachsen3.212 €BA Entgeltatlas, 2025
Hessen3.198 €BA Entgeltatlas, 2025

Tarifvertrag oder freie Verhandlung: Wer legt dein Gehalt fest?

Dein Gehalt richtet sich oft nach einem anwendbaren Tarifvertrag oder wird im Arbeitsvertrag vereinbart. Der Median aus der Statistik begründet keinen rechtlichen Anspruch auf eine bestimmte Zahlung.

Gemäß § 3 Tarifvertragsgesetz (TVG) (Tarifvertragsgesetz) sind tarifgebunden grundsätzlich die Mitglieder der Tarifvertragsparteien sowie Arbeitgeber, die selbst Partei des Tarifvertrags sind; die Tarifbindung ist für die Frage maßgeblich, ob Tarifentgelte unmittelbar gelten. Nach § 4 Tarifvertragsgesetz (TVG) (Tarifvertragsgesetz) gelten Rechtsnormen eines Tarifvertrags über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen grundsätzlich unmittelbar und zwingend zwischen beiderseits Tarifgebundenen im Geltungsbereich des Tarifvertrags.

Ohne beiderseitige Tarifbindung wird ein Tarifvertrag nicht allein deshalb unmittelbar und zwingend wirksam. Er kann aber zum Beispiel durch Bezugnahme im Arbeitsvertrag gelten oder allgemeinverbindlich sein. Wenn ihr keine konkrete Höhe vereinbart habt, kann § 612 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Bürgerliches Gesetzbuch) relevant werden. Danach gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten ist; die Vorschrift kann für die Vergütungshöhe relevant werden, wenn keine konkrete Vereinbarung besteht.

In tariflosen Betrieben hast du Anspruch auf mindestens den gesetzlichen Mindestlohn. Oft orientieren sich Arbeitgeber bei der freien Verhandlung an regional üblichen Gehältern, auch wenn sie dazu rechtlich nicht verpflichtet sind.

Arbeitszeit und Mindestlohn im Straßentransport

Für Beschäftigte im Straßentransport gelten die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sowie der allgemeine gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG).

Es gibt keinen speziellen gesetzlichen Mindestlohn ausschließlich für Lkw-Fahrer. Nach § 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns) haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns; eine konkrete Monatsvergütung für Berufskraftfahrer ergibt sich daraus nicht, da der Monatslohn von den tatsächlich geleisteten Stunden abhängt.

Die Arbeitszeit ist im Straßentransport spezifisch geregelt. Gemäß § 21a Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (Arbeitszeitgesetz) darf für Beschäftigte im Straßentransport die Arbeitszeit grundsätzlich 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten; sie kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn im Ausgleichszeitraum durchschnittlich 48 Stunden nicht überschritten werden.

§ 21a ArbZG regelt Wochenarbeitszeitgrenzen, keine feste Höchstzahl an Arbeitsstunden pro Monat. Für deine tatsächlichen Arbeitszeiten können weitere Regeln gelten. Weitere Details zu den rechtlichen Rahmenbedingungen findest du in unserem Ratgeber sowie im Artikel zur Mindestlohn 2026 Höhe und Ausnahmen.

Gehalt in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer

Angehende Berufskraftfahrer haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Die genauen Bedingungen regelt das Berufsbildungsgesetz.

Wenn du dich für diesen Beruf entscheidest, greifen die Vorgaben für Auszubildende. Nach § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) (Berufsbildungsgesetz) haben Auszubildende Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung; die Vorschrift regelt außerdem die Mindestausbildungsvergütung und deren gesetzliche Ausnahmen. Diese Mindestausbildungsvergütung darf nicht unterschritten werden, sofern keine der gesetzlichen Ausnahmen vorliegt.

In vielen Fällen zahlen Speditionen und Logistikunternehmen eine Vergütung, die über dem gesetzlichen Minimum liegt, um Nachwuchskräfte zu gewinnen. Die genauen Beträge steigen häufig mit jedem Ausbildungsjahr an.

Den Jobwechsel richtig planen: Kündigung und Arbeitszeugnis

Wenn du mit deinem aktuellen Einkommen unzufrieden bist und die regionalen Medianentgelte höhere Verdienstmöglichkeiten aufzeigen, kann ein Wechsel des Arbeitgebers der nächste logische Schritt sein. Bevor du jedoch einen neuen Vertrag unterschreibst, erfordert die Beendigung deines bisherigen Arbeitsverhältnisses eine saubere Vorbereitung.

Ein zentraler Punkt ist die Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Fristen. Du kannst deine Kündigungsfrist berechnen und selbst kündigen, um den nahtlosen Übergang zum neuen Arbeitgeber sicherzustellen. Ein Fehler bei der Fristberechnung kann dazu führen, dass du den neuen Job nicht rechtzeitig antreten kannst.

Nach der Kündigung solltest du deine Dokumente einfordern. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach Kündigung dokumentiert deine Fahrpraxis, deine Zuverlässigkeit und deinen Umgang mit den Fahrzeugen. Auch die Klärung offener Urlaubsansprüche gehört zu einem vollständigen Abschluss des alten Arbeitsverhältnisses. Du kannst deinen Urlaubsanspruch bei Kündigung berechnen, um zu prüfen, ob dir noch freie Tage oder eine finanzielle Abgeltung zustehen.

Für die Suche nach einer besser bezahlten Stelle sind heute nicht zwingend umfangreiche Mappen erforderlich. In vielen Betrieben der Logistikbranche kannst du dich ohne Lebenslauf bewerben, da der Besitz der gültigen Fahrerlaubnis und der Module im Vordergrund steht.

Vorstellungsgespräch: Freistellung für die Jobsuche

Wenn du dich aus einer ungekündigten Position heraus bewirbst, stellt sich oft die Frage der zeitlichen Organisation. Ein Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit ist nicht ohne Weiteres möglich, solange du noch regulär zur Arbeitsleistung verpflichtet bist. Während du noch ungekündigt bist, hast du nicht allein wegen einer Bewerbung Anspruch auf Freistellung. Sprich den Termin mit deinem Arbeitgeber ab oder nutze Urlaub beziehungsweise Überstunden, wenn das vereinbart ist.

Anders sieht die Situation aus, wenn das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt ist. In dieser Phase gibt es gesetzliche Regelungen zur Freistellung für die Stellensuche. Achte darauf, solche Termine frühzeitig mit der Disposition abzustimmen, damit deine Touren entsprechend geplant werden können und es nicht zu Konflikten im laufenden Betrieb kommt. Ein gut vorbereiteter Wechsel ermöglicht es dir, deine Gehaltsvorstellungen auf Basis der statistischen Medianwerte selbstbewusst zu vertreten.

Häufige Fragen zum Gehalt als Berufskraftfahrer

Das Nettoentgelt lässt sich aus den statistischen Bruttowerten der Bundesagentur für Arbeit nicht pauschal ableiten. Es hängt von deiner individuellen Steuerklasse, den Sozialversicherungsbeiträgen und weiteren persönlichen Abzügen ab.

Es gibt keine gesetzliche Regelung, die das Gehalt jährlich anhebt. Ob Berufserfahrung vergütet wird, hängt davon ab, ob ein Tarifvertrag anwendbar ist oder was im individuellen Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Der Median des Entgeltatlas umfasst sozialversicherungspflichtige Bruttomonatsentgelte einschließlich Sonderzahlungen. Er weist aber nicht aus, welcher Anteil auf einzelne Zuschläge entfällt. Ob du Zuschläge erhältst, richtet sich nach einem anwendbaren Tarifvertrag oder deinem Arbeitsvertrag.

Nein. Tarifverträge gelten für einen bestimmten räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich. Sie setzen nach § 3 Tarifvertragsgesetz (TVG) voraus, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer tarifgebunden sind, sofern der Vertrag nicht für allgemeinverbindlich erklärt wurde.

Quellen

Über diesen Ratgeber

Diesen Ratgeber schreibt Josua Gösmann, Geschäftsführer der GOESMANN DIGITAL CONSULTING GmbH aus Paderborn, die 30-sek-bewerbung.de betreibt. Wir stützen die Inhalte auf Gesetzestexte und weitere öffentliche Quellen; die Quellen sind oben verlinkt. Das Datum der letzten Bearbeitung steht oben im Artikel.

Hinweis

  • Keine Rechtsberatung. Wir bieten keine Rechtsberatung an, weder hier noch in unseren Gesprächen zur Vermittlung. Dieser Ratgeber informiert nur allgemein und kann die Prüfung deines Falls durch eine Anwältin oder einen Anwalt nicht ersetzen. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können abweichende Regeln enthalten.
  • Aktualität. Zuletzt bearbeitet am 23.10.2026. Gesetze und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben. Wir überarbeiten Artikel von Zeit zu Zeit, garantieren aber nicht, dass sie aktuell, vollständig oder fehlerfrei sind.
  • Muster, Rechner und Zahlen. Vorlagen, Berechnungen und Zahlenangaben sind unverbindliche Hilfen ohne Gewähr. Gehalts- und Tarifwerte sind Durchschnitts- oder Beispielwerte und begründen keinen Anspruch. Prüfe Fristen, Beträge und Formulierungen vor der Verwendung für deinen Fall.
  • Haftung. Für die Inhalte haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die gesetzliche Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
  • Hilfe im Einzelfall. Fachanwältin oder Fachanwalt für Arbeitsrecht, deine Gewerkschaft (für Mitglieder) oder deine Rechtsschutzversicherung. Bei geringem Einkommen besteht außerdem die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen, in der Regel beim Amtsgericht an deinem Wohnort.
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