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ZFA Gehalt in Sachsen: Das verdienen Zahnmedizinische Fachangestellte

Median, Gehaltsspanne, Städte und Altersgruppen auf Basis der amtlichen Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit.

Datenstand 31.12.2025 · Quelle: Bundesagentur für Arbeit · Aktualisiert 30.10.2026

Statistische Werte ohne Gewähr – sie begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Vergütung. Methodik & Hinweis

Das Wichtigste in Kürze

  • Zahnmedizinische Fachangestellte in Sachsen verdienen in Vollzeit im Median 2.666 € brutto im Monat.
  • Die mittlere Hälfte liegt zwischen 2.346 € und 3.036 €: Ein Viertel verdient weniger, ein Viertel mehr.
  • Das sind 175 € bzw. 6,2 % weniger als der bundesweite Median von 2.841 €.
  • Im Vergleich der 16 Bundesländer liegt Sachsen auf Platz 14.
  • Unter den ausgewiesenen Großstädten liegt Dresden mit 2.845 € vorn.
Median brutto / Monat
2.666 €
Mittlere 50 %
2.346–3.036 €
vs. Deutschland
−6,2 %
Rang unter 16 Ländern
14

ZFA Gehalt in Sachsen im Vergleich zu Deutschland

Bruttomonatsgehalt in Vollzeit, Stichtag 31.12.2025, Datenbasis 2.867 Beschäftigte
25 % verdienen weniger alsMedian25 % verdienen mehr als
Sachsen2.346 €2.666 €3.036 €
Deutschland2.440 €2.841 €3.287 €

ZFA Gehalt in Städten in Sachsen

Die Bundesagentur für Arbeit weist Werte nur für ausgewählte Großstädte aus. Für andere Orte gelten die Werte für Sachsen als Orientierung.

Bruttomonatsgehalt in Vollzeit, Stichtag 31.12.2025
Stadt25 % verdienen weniger alsMedian25 % verdienen mehr als
Dresden2.522 €2.845 €3.178 €
Leipzig2.474 €2.752 €3.131 €

ZFA Gehalt nach Bundesland

Median des Bruttomonatsgehalts in Vollzeit (ZFA), Stichtag 31.12.2025
PlatzBundeslandMedian
1Hamburg3.022 €
2Baden-Württemberg2.963 €
3Berlin2.961 €
4Bremen2.922 €
5Bayern2.910 €
6Hessen2.881 €
7Schleswig-Holstein2.830 €
8Nordrhein-Westfalen2.817 €
9Rheinland-Pfalz2.775 €
10Brandenburg2.741 €
11Niedersachsen2.737 €
12Saarland2.690 €
13Mecklenburg-Vorpommern2.677 €
14Sachsen2.666 €
15Sachsen-Anhalt2.661 €
16Thüringen2.627 €

Gilt ein Tarifvertrag in Sachsen?

Der Vergütungstarifvertrag zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten (AAZ) und dem Verband medizinischer Fachberufe (vmf) läuft vom 01.07.2025 bis 31.12.2026. Er gilt in Hamburg, Niedersachsen, im Saarland und im Landesteil Westfalen-Lippe. Sachsen liegt nicht im Geltungsbereich. Hier richtet sich dein Gehalt nach deinem Arbeitsvertrag.

So ordnest du dein Gehalt ein

  • Vergleiche nur Vollzeit mit Vollzeit. Arbeitest du in Teilzeit, rechne dein Bruttogehalt auf Vollzeit hoch – der Rechner unten macht das für dich.
  • Unter 2.346 € liegst du im unteren Viertel der Vergleichsgruppe in Sachsen.
  • Zwischen 2.346 € und 3.036 € liegst du im üblichen Bereich – rund um den Median von 2.666 €.
  • Über 3.036 € gehörst du zum oberen Viertel.
  • Die Werte enthalten Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Rechne sie mit ein, bevor du vergleichst.

Teilzeit? Rechne dein Gehalt auf Vollzeit hoch

Die Werte gelten für Vollzeit. Gib dein Bruttomonatsgehalt und deine Stunden ein – dann siehst du, wo du in Sachsen im Vergleich stehst.

Gib Gehalt und Stunden ein – das Ergebnis erscheint hier.

Ohne Gewähr: lineare Hochrechnung zur Orientierung. Die Berechnung findet nur in deinem Browser statt, wir speichern nichts. Methodik & Hinweis

Wie sich das ZFA-Gehalt mit Fortbildungen entwickelt und wie du verhandelst, liest du im Ratgeber ZFA Gehalt 2026: Tarif, Kammer-Empfehlung & Weiterbildung.

Häufige Fragen zum ZFA Gehalt in Sachsen

Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (Stichtag 31.12.2025) liegt der Median für Zahnmedizinische Fachangestellte in Vollzeit in Sachsen bei 2.666 € brutto im Monat. Die mittlere Hälfte verdient zwischen 2.346 € und 3.036 €.

Der Median in Sachsen liegt 175 € bzw. 6,2 % unter dem bundesweiten Median von 2.841 €. Unter den 16 Bundesländern liegt Sachsen damit auf Platz 14.

Unter den Großstädten, für die die Bundesagentur für Arbeit Werte ausweist, liegt Dresden mit einem Median von 2.845 € vorn, Leipzig mit 2.752 € am Ende. Für andere Orte gibt es keine eigenen Werte.

Ja. Die Entgeltstatistik enthält Sonderzahlungen. Die Werte gelten für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Vollzeit ohne Auszubildende.

Quellen

Über diese Gehaltsdaten

Diese Gehaltsseiten erstellt Josua Gösmann, Geschäftsführer der GOESMANN DIGITAL CONSULTING GmbH aus Paderborn, die 30-sek-bewerbung.de betreibt. Alle Zahlen stammen aus der amtlichen Entgeltstatistik und werden ohne redaktionelle Schätzung übernommen.

Methodik & Hinweis

  • Datenquelle. Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Entgeltatlas, Stichtag 31.12.2025; eigene Darstellung und Berechnung (Differenzen, Rangfolge). 30-sek-bewerbung.de ist kein Angebot der Bundesagentur für Arbeit und steht in keiner Verbindung zu ihr.
  • Was die Zahlen zeigen. Bruttomonatsentgelte sozialversicherungspflichtig Beschäftigter der Kerngruppe in Vollzeit, einschließlich Sonderzahlungen. Nicht enthalten sind Teilzeit, Minijobs und Auszubildende. Ausgewiesen ist der Median: Die Hälfte verdient mehr, die Hälfte weniger. Das untere und obere Quartil begrenzen die mittleren 50 Prozent.
  • Beruf. Ausgewertet ist die Berufsgattung „Zahnmedizinische Fachangestellte – Fachkraft“ (KldB 81112) der Klassifikation der Berufe 2010.
  • Lücken. Werte, die auf weniger als 500 Beschäftigten beruhen, veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit nicht. Sie fehlen deshalb auch hier.
  • Ohne Gewähr. Wir übernehmen die Werte sorgfältig, aber ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Es sind statistische Durchschnittswerte. Sie begründen keinen Anspruch auf eine bestimmte Vergütung und ersetzen nicht die Prüfung deines Arbeits- oder Tarifvertrags. Angaben zu Tarifverträgen sind vereinfacht; maßgeblich ist der jeweilige Vertragstext.
  • Keine Rechtsberatung. Diese Seite informiert allgemein. Im Einzelfall helfen eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, deine Gewerkschaft oder dein Berufsverband.
  • Haftung. Für die Inhalte haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die gesetzliche Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
  • Fehler entdeckt? Schreib uns an info@gdc-strategie.de. Zuletzt bearbeitet am 30.10.2026.